Pfandbriefe
Pfandbriefe gehören in die Anlageklasse der Anleihen, zeichnen sich aber durch weiterreichende Absicherungen für den Gläubiger aus. Pfandbriefe werden von den Pfandbriefbanken ausgegeben. Wie jede andere Anleihe sind sie mit einer festen Laufzeit ausgestattet, zahlen einen vorher definierten Zinssatz und sind an der Börse handelbar. Die Geschichte der Pfandbriefe reicht bis in das Jahr 1769 auf Friedrich den Großen zurück. Die zur Ausgabe von Pfandbriefen berechtigten Banken, insgesamt 37, sind in Deutschland im Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) zusammengeschlossen. Im Vergleich zu anderen Anleihen gelten für die Emission von Pfandbriefen gesetzliche Vorschriften, die das Pfandbriefgesetz (PfandBG) regelt.
- So funktionieren Pfandbriefe
- Die Module im Einzelnen
- Die Besonderheit des Jumbo-Pfandbriefes
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Das Geschäft der Pfandbriefbanken basiert auf der Vergabe von Darlehen, welche durch Hypotheken oder Grundschulden besichert sind.
- Pfandbriefanstalten müssen von der BaFin lizenziert sein und werden von dieser reguliert.
- Die Emission eines Jumbo-Pfandbriefes muss mindestens ein Volumen von einer Milliarde Euro aufweisen.
So funktionieren Pfandbriefe
Das Geschäft der Pfandbriefbanken basiert auf der Vergabe von Darlehen, welche durch Hypotheken oder Grundschulden besichert sind. Diese Besicherung erfolgt in den unterschiedlichsten Bereichen, etwa:
- Immobilien
- Schiffshypotheken
- Flugzeughypotheken
- Forderungen gegen die öffentliche Hand (früher als Kommunalobligationen bekannt)
Den wenigsten Verbrauchern ist bekannt, dass die Finanzierung von Schiffen durch eine Schiffshypothek im Schiffsregister besichert ist. Die Besicherung der Finanzierung von Flugzeugen erfolgt ebenfalls durch einen Eintrag in einem öffentlichen Register. Pfandbriefe werden für die Refinanzierung von Hypothekendarlehen ausgegeben. Da eine Hypothekenbank bei einer Immobilienfinanzierung nur bis zu 60 Prozent des Beleihungswertes als Darlehen ausreichen darf, bilden die verbliebenen 40 Prozent einen Risikopuffer.
Die Module im Einzelnen
Die Sicherheit eines Pfandbriefs basiert auf verschiedenen Modulen:
- Pfandbriefanstalten müssen von der BaFin lizenziert sein und werden von dieser reguliert.
- Paragraf 4 PfandBG regelt, dass der Pfandbrief mit einer entsprechenden Deckungsmasse, den Hypotheken, verknüpft sein muss.
- Die Maximierung des Darlehens auf 60 Prozent des Beleihungswertes des zu finanzierenden Gutes.
- Geht eine Pfandbriefanstalt in die Insolvenz, werden die Zeichner von Pfandbriefen vor allen anderen Gläubigern ausgezahlt.
Diese vier Kriterien sind dafür ausschlaggebend, dass Pfandbriefe sowohl als mündelsicher als auch deckungsstockfähig und lombardfähig eingestuft werden.
Unter dem Begriff „mündelsicher“ versteht man, dass ein Pfleger Gelder seines anvertrauten Mündels in diese Anlageklasse investieren darf. Die Deckungsstockfähigkeit bezeichnet die Bonität eines Wertpapiers, welches von Versicherern zur Anlage der Kundengelder eingesetzt werden kann. Ein lombardfähiges Wertpapier kann im Rahmen eines Kredites bei der Zentralbank als Sicherheit hinterlegt werden. Pfandbriefe rentieren leicht über einer Bundesanleihe, werden aber als ebenso sicher eingestuft.
Die Besonderheit des Jumbo-Pfandbriefes
Die Emission eines Jumbo-Pfandbriefes muss mindestens ein Volumen von einer Milliarde Euro aufweisen. Jumbo-Pfandbriefe wurden erstmals 1995 aufgelegt. Sie setzen voraus, dass sich mindestens fünf Banken dazu verpflichten, als sogenannte Market-Maker aufzutreten. Das bedeutet, dass sie mit festgelegten Kursspannen die Pfandbriefe am Markt platzieren und somit bestmögliche Liquidität und marktgerechte Kurse sicherstellen.
Verwandte Themen
Weiterführende Links
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