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Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung)

Wenn das Einkommen dauerhaft so niedrig ist, dass keine Einkommensteuer anfällt, stellt das Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung aus. Hier lesen Sie, wie Sie eine NV-Bescheinigung beantragen – auch als Rentner – und wie Sie damit Steuern sparen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist eine NV-Bescheinigung?
  3. Welche Voraussetzungen sind dafür nötig?
  4. Nichtveranlagungsbescheinigung für Rentner
  5. Welche Vorteile Sie als Kapitalanleger nutzen können
  6. Die NV-Bescheinigung beantragen
  7. Ratgeber für Rentner
  8. Verwandte Themen
  9. Depot-Vergleich starten

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Nichtveranlagungsbescheinigung bestätigt, dass der Verbraucher keine Einkommensteuer bezahlen und keine jährliche Einkommensteuererklärung abgeben muss.
  • Sie ist vor allem dann interessant, wenn das zu versteuernde Einkommen niedrig ist, aber Kapitalerträge einen erheblichen Teil davon ausmachen.
  • Verbraucher erhalten eine NV-Bescheinigung, wenn ihr Einkommen in nächster Zeit voraussichtlich niedriger sein wird als der Grundfreibetrag.

Was ist eine NV-Bescheinigung?

Mit der Nichtveranlagungsbescheinigung, oder kurz NV-Bescheinigung, bestätigt Ihnen das Finanzamt zweierlei: Erstens müssen Sie keine Einkommensteuer bezahlen und zweitens sind Sie auch nicht verpflichtet, eine jährliche Einkommensteuererklärung abzugeben.

Welche Voraussetzungen sind dafür nötig?

Wenn das Finanzamt davon ausgehen kann, dass Ihr Einkommen in nächster Zeit niedriger ist als der Grundfreibetrag, erhalten Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung. Jedes Jahr passt das Bundesfinanzministerium den Grundfreibetrag an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten an. Aktuell liegt er bei 11.604 Euro (Stand: 2024). Wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen unter dieser Grenze liegt, müssen Sie keine Einkommensteuer entrichten.

Nichtveranlagungsbescheinigung bei höheren Einnahmen

Wenn Ihre Einnahmen zwischenzeitlich den Grundfreibetrag übersteigen, widerruft das Finanzamt die NV-Bescheinigung.

Nichtveranlagungsbescheinigung für Rentner

Rentner können ebenfalls davon profitieren, dass ihr zu versteuerndes Einkommen weitaus niedriger sein kann als die eigentlichen Einnahmen. Abhängig von dem Jahr, in dem Sie das erste Mal gesetzliche Altersrente bezogen haben, erhalten Sie einen so genannten Rentenfreibetrag, der gegenüber dem Finanzamt Ihre Renteneinkünfte mindert.

Beispiel: Ein Rentnerehepaar ist im Jahr 2010 in den beruflichen Ruhestand getreten. Von der damals erhaltenen Jahresbruttorente dürfen beide als Rentenfreibetrag jeweils 40 Prozent geltend machen. Daraus ergibt sich bei einer damaligen gemeinsamen Jahresrente von 20.000 Euro ein Freibetrag von 8.000 Euro, den sie jedes Jahr aufs Neue ansetzen dürfen. Wenn ihre Rente heute 24.000 Euro beträgt, gelten davon nur 16.000 Euro als steuerpflichtiges Einkommen – und weil dieses unter dem Grundfreibetrag für Verheiratete liegt, fällt keine Einkommensteuer an.

Welche Vorteile Sie als Kapitalanleger nutzen können

Die Nichtveranlagungsbescheinigung ist für Sie vor allem dann interessant, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen niedrig ist, aber Kapitalerträge wie Zinsen oder Aktiendividenden einen erheblichen Teil davon ausmachen.

Hier gilt nämlich im Regelfall: Steuerfrei sind Kapitalerträge nur bis zur Höhe des jährlichen Sparerpauschbetrags von 801 Euro für Ledige oder 1.602 Euro für Verheiratete. Für darüber hinaus gehende Erträge kassiert das Finanzamt Abgeltungssteuer. Deren Höhe beträgt 25 Prozent, dazu kommen jedoch noch der Solidaritätszuschlag und eventuell noch Kirchensteuer.

Wenn Sie keine Nichtveranlagungsbescheinigung erhalten haben, aber Ihr Gesamteinkommen trotzdem niedriger ist als der jährliche Grundfreibetrag, können Sie die einbehaltene Abgeltungssteuer wieder vom Finanzamt zurückholen. Allerdings müssen Sie dafür eine Einkommensteuererklärung erstellen und einreichen. Und: Die einbehaltene Steuer liegt erst einmal beim Finanzamt.

Den Sparerpauschbetrag ohne Steuerabzug überschreiten

Hier kommt nun die Nichtveranlagungsbescheinigung ins Spiel: Wenn Sie diese bei der Bank vorlegen können, erhalten Sie Zins- und Dividendenzahlungen ohne Steuerabzug – und das auch dann, wenn die Zahlungen Ihren Sparerpauschbetrag überschreiten. Gleichzeitig benötigen Sie auch keinen Freistellungsauftrag mehr.

Die wichtigsten Vorteile der Nichtveranlagungsbescheinigung

  • Sie müssen keine Einkommensteuererklärung erstellen, um Abgeltungssteuer zurückzuerhalten.
  • Sie bekommen Kapitalerträge ohne Abzug von der Bank ausgezahlt, auch wenn diese höher sind als der Sparerpauschbetrag.
  • Sie müssen keine Freistellungsaufträge mehr verwalten.

Die NV-Bescheinigung beantragen

Zuständig für die Ausstellung der Nichtveranlagungsbescheinigung ist Ihr örtliches Finanzamt. Dort fordern Sie den Vordruck mit der Bezeichnung "NV 1 A" an. Alternativ dazu können Sie den Vordruck auch auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums als ausfüllbares PDF-Dokument herunterladen.

Welche Angaben muss ich machen?

Neben den allgemeinen Angaben zu Ihrer Person wie Name und Geburtsdatum, Adresse und Steuer-ID benötigt das Finanzamt die folgenden Informationen:

  • Angaben zur bisherigen Steuerveranlagung,
  • die Anzahl der benötigten Bescheinigungen sowie
  • eine vollständige Auflistung der voraussichtlichen Einkünfte in allen Einkunftsarten.

Wie lange gilt die Nichtveranlagungsbescheinigung?

Im Regelfall stellt das Finanzamt die Bescheinigung für einen Zeitraum von drei Jahren aus. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen weiterhin unter dem Grundfreibetrag liegt.

Falls sich in der Zwischenzeit Ihr Einkommen erhöht und die Grenze der Steuerfreiheit überschritten hat, sind Sie verpflichtet, dies dem Finanzamt zu melden. In diesem Fall müssen Sie Ihr Einkommen versteuern, auch wenn die Nichtveranlagungsbescheinigung noch nicht abgelaufen ist.

Was ist sonst noch zu beachten?

Die Bank zahlt Ihre Erträge nur dann ohne Abzüge aus, wenn Sie dort die Nichtveranlagungsbescheinigung im Original einreichen – Kopien oder die Zusendung einer eingescannten Bescheinigung per E-Mail sind nicht gültig.

Achten Sie daher darauf, dass Sie bei der Beantragung eine ausreichende Zahl an Nichtveranlagungsbescheinigungen anfordern, um für jede Bankverbindung ein Exemplar zu erhalten.

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