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Nennwert und Nominalbetrag

Der Nennwert eines Wertpapiers gibt den Preis an, zu dem die Erstausgabe erfolgte. Der Nennwert oder Nominalwert einer Aktie liegt in der Regel bei 50 Euro. Bei festverzinslichen Papieren erfolgt die Stückelung in 1.000 Euro, 5.000 Euro und höher. Für den Erwerb spielt der Nennwert gerade bei Aktien jedoch kaum eine Rolle.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Der Nennwert bei Aktien
  3. Der Nennwert bei Anleihen
  4. Nominalwert des Geldes
  5. Nominalbetrag: Der Nennwert eines Kredites
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links
  8. Jetzt Depots vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Nennwert bezeichnet den Nominalwert eines Wertpapieres und ist auf dem Mantelbogen aufgedruckt.
  • Bei Aktien weicht der Marktwert des Papiers bereits vor dem ersten Handelstag vom Nennwert ab. Die Dividende hängt nicht vom Nennwert oder Marktwert ab.
  • Anleihen können erstmalig zum Nennwert, aber auch zu einem davon abweichenden Kurswert emittiert werden.
  • Die Rendite einer Anleihe ergibt sich aus dem Zinssatz und dem Kurswert bei Kauf und Verkauf des Papiers. Der Zinssatz bezieht sich jedoch immer auf den Nennwert.

Der Nennwert bei Aktien

Geht ein Unternehmen an die Börse, ist dafür die Ausgabe von Aktien notwendig. Der Nennwert für den Börsengang wird theoretisch ermittelt, indem man das durch Aktien erzielbare Grundkapital durch die Anzahl der ausgegebenen Aktien dividiert. Laut Aktiengesetz muss er mindestens ein Euro betragen. Damit wäre theoretisch auch ein Wertpapier mit kleinem Nennwert möglich, eine sogenannte Babyaktie.

Aber üblicherweise beträgt der Nennwert, der auf dem Mantelbogen der Aktie aufgedruckt ist, 50 Euro. Bevor die Aktien erstmalig an der Börse angeboten werden, kommt es zur sogenannten Book-building Phase. Diese beginnt in der Regel zwei oder drei Tage vor dem Börsengang, dem „going public“.

In diesen Tagen vor der Erstemission werden die ersten Gebote für die auszugebenden Aktien von den potenziellen Käufern avisiert. Mit etwas Glück sehen die Anleger ein höheres Potenzial in dem Unternehmen, der Marktwert der Aktie übersteigt bereits vor dem ersten Handelstag den Nennwert.

Negativ für den Börsengang ist es, wenn die ersten Angebote unter dem Nennwert liegen. Das bedeutet, dass das geplante Grundkapital nicht erreicht wird. Vor diesem Hintergrund wurden in der Vergangenheit schon geplante Börsengänge wieder abgesagt.

Der Nennwert einer Aktie gehört in der Praxis also schon vor der Erstausgabe der Geschichte an. Etwas anders verhält es sich bei festverzinslichen Wertpapieren.

Der Nennwert bei Anleihen

Im Gegensatz zu Aktien spielt der Nennwert bei Anleihen eine zweifache Rolle. Zum einen bezeichnet er meist den Preis, zu dem eine Anleihe erstmalig ausgegeben wird. Der Ausgabekurs kann allerdings vom Nennwert abweichen, wenn der Emittent, der Herausgeber der Anleihe, das Papier mit einem Kursaufschlag oder Kursabschlag herausgibt.

Angenommen, die Anleihe hat einen Nennwert von 1.000 Euro. Der Ausgabekurs liegt bei 100 Prozent. Der Anleger bezahlt für einen Anteil 1.000 Euro. Liegt der Ausgabekurs bei 101 Prozent, muss er 1.010 Euro für einen Anteil im Wert von 1.000 Euro bezahlen.

Ist die Bonität des Emittenten schwächer, wird er die Anleihe mit einem Kursabschlag an den Markt bringen, beispielsweise für 99,5 Prozent des Nennwertes. In diesem Fall beträgt der Kaufpreis nur 995 Euro.

Während der Nennwert einer Aktie keinerlei Einfluss auf die spätere Dividende hat, stellt er bei einer Anleihe den Fixpunkt für die Ermittlung der Verzinsung dar. Der Zinssatz der Anleihe bezieht sich immer auf den Nennwert. Beträgt der Zinssatz zwei Prozent, erhält der Investor diese zwei Prozent Zinsen auf den Nennwert – unabhängig vom Kurswert.

Die finale Rendite der Anleihe bemisst sich jedoch daran, zu welchem Kurs der Anleger das Papier erworben und später wieder verkauft oder zurückgegeben hat. Angenommen, die Anleihe kostet bei Ausgabe 99,5 Prozent, der Zinssatz ein Prozent, die Rücknahme erfolgt zu einem Kurs von 100 Prozent. Die Laufzeit beträgt ein Jahr. Der Anleger erhält zum einen seine Zinsen, macht aber zum anderen noch einen Kursgewinn von 0,5 Prozent bei Rücknahme. Als Rendite kann er somit vor Steuer 1,5 Prozent verzeichnen.

Nominalwert des Geldes

Bei Bargeld ist der Nennwert die auf den Geldscheinen oder Münzen aufgedruckte Wertangabe. Er entspricht oft nicht dem tatsächlichen materiellen Wert der Münze oder des Geldscheines. Festgelegt wird der Nennwert durch das geldgebende Institut der Länder, in Deutschland also der Europäischen Zentralbank.

Wenn das Geldmittel mehr kostet als sein Nominalwert

Der Nominalwert bestimmt immer, was das Geldmittel auf dem allgemeinen Markt wert ist. Bezahlt man beispielsweise mit einer seltenen Euro-Sondermünze im Supermarkt, so wird diese auch nur zwei Euro wert sein. Würde man diese hingegen unter Sammlern anbieten, wäre es denkbar, dass diese deutlich mehr dafür bezahlen würden. Sammlermünzen übersteigen somit den Nennwert meist deutlich.

Es kann zum Problem werden, wenn eine Münze durch die in ihr enthaltenen Rohstoffe mehr wert ist als der auf ihr genannte Nennwert. Dies führte in der Vergangenheit dazu, dass beispielsweise Kupfermünzen, welche meist einen geringen Nominalwert haben, nicht mehr zum Zahlen genutzt, sondern wegen ihrem Materialwert eingeschmolzen wurden.

Nominalbetrag: Der Nennwert eines Kredites

Bei Krediten bezeichnet Nennbetrag bzw. Nominalbetrag die im Kreditvertrag vereinbarte Summe, die bei der Berechnung der Zinsen zugrunde gelegt wird. Er stimmt oft nicht mit dem Auszahlungsbetrag überein – der Summe, die der Darlehensnehmer tatsächlich ausgezahlt bekommt. Der Auszahlungsbetrag fällt dabei geringer aus als der Nominalbetrag.

Wenn der Kreditgeber Gebühren erhebt, bezahlt sie der Kunde meist nicht aus eigenen Mitteln, sondern "leiht" sich dieses Geld zusätzlich zur eigentlichen Kreditsumme. Sie werden ebenfalls verzinst und ergeben zusammen mit dem Auszahlungsbetrag den Nominalbetrag. Vor allem bei der Immobilienfinanzierung ist eine deutliche Differenz zwischen Auszahlungs- und Nominalbetrag üblich – das Disagio.

Kreditnehmer sollten darauf achten, Nominalbetrag vom Auszahlungsbetrag zu unterscheiden. Geht der Kreditnehmer von der falschen Summe aus, kann dies seine Finanzplanung verfälschen.

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