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Ein Kartell ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Unternehmen, wobei beide entweder Anbieter oder Nachfrager bestimmter Marktgüter sind. Der Zusammenschluss erfolgt mit dem Ziel, sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Aus diesem Grund sind Kartelle grundsätzlich verboten. Es gibt jedoch Ausnahmen: Bestimmte Formen des Kartells sind erlaubt.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist ein Kartell?
  3. Welche Arten von Kartellen gibt es?
  4. Kontrolle der Kartelle: Kartellrecht
  5. Verwandte Themen
  6. Festgeldangebote vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Kartell besteht aus mindestens zwei selbstständigen Unternehmen.
  • Das Bundeskartellamt überwacht Kartelle in Deutschland und bestraft sie bei Verstößen.
  • Ein Kartell darf keine Monopolstellung auf dem Markt einnehmen.
  • Vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen sind Kartelle unter bestimmten Bedingungen erlaubt.

Was ist ein Kartell?

Ein Kartell ist grundsätzlich eine Zweckgemeinschaft aus mindestens zwei selbstständigen Unternehmen. Es zeichnet sich unter anderem durch folgende Eigenschaften aus und wird aus den folgenden Gründen gebildet:

  • Die Mitglieder eines Kartells sind grundsätzlich Konkurrenten.
  • Die beteiligten Unternehmen nehmen Absprachen vor und stimmen sich ab.
  • Durch ihre Zusammenarbeit wollen sie ihre Marktposition gegenüber anderen Unternehmen außerhalb des Kartells stärken.
  • Ihre Selbstständigkeit geben die Mitglieder eines Kartells teilweise auf, indem sie sich zu einem gemeinsamen wirtschaftlichen Handeln verpflichten.

Ein Kartell kann durch die gemeinsamen Absprachen schnell eine Monopolstellung auf dem Markt erreichen und den Wettbewerb verzerren. Daher stehen Kartelle – sofern sie nicht grundsätzlich verboten sind – unter strenger Beobachtung. Deckt das Kartellamt illegale Absprachen auf, die gegen das deutsche Kartellgesetz – das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – verstoßen, können hohe Strafen verhängt werden.

Welche Arten von Kartellen gibt es?

Bierkartell, Mineralölkartell, Wurstkartell: Den Bürgern begegnen in den Medien immer wieder diverse Kartellbegriffe, vor allem dann, wenn ein Verstoß gegen das Kartellgesetz aufgedeckt wurde. Selten hören Verbraucher den Begriff "Kartell" in einem positiven Zusammenhang. Doch nicht jedes Kartell ist schlecht und illegal. Je nachdem, für welche Zwecke sich ein Kartell bildet, lassen sich unterschiedliche Arten von Kartellen unterscheiden.

Erlaubte Kartelle

Es gibt durchaus Zusammenschlüsse zu einem Kartell, die legal sind; die Zusammenarbeit der beteiligten Unternehmen kann die Marktbedingungen für die Verbraucher sogar verbessern. Dies ist unter anderem in folgenden Fällen denkbar:

  • Bei Krisen und Umsatzeinbrüchen in einer Branche können sich Unternehmen vorübergehend zu einem Krisenkartell zusammenschließen, um schwerwiegende wirtschaftliche Folgen für die einzelnen Unternehmen zu verhindern.
  • Kleinen und mittleren Unternehmen erlaubt das Bundeskartellamt häufiger, sich zusammenzuschließen, damit sie ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber großen Unternehmen halten beziehungsweise verbessern können.
  • In Rationalisierungskartellen teilen die Unternehmen beispielsweise Produktionsschritte untereinander auf, um den Wettbewerb zwischen ihnen zu verringern. Vor allem wenn an einem solchen Kartell kleinere Unternehmen beteiligt sind und sich deren Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit durch den Zusammenschluss erhöht, ist es vom Kartellverbot ausgenommen.
  • Ein Kartell ist dann legal, wenn es dazu dient, einheitliche Normen und Typen festzulegen und dies offen und transparent erfolgt.

Verbotene Kartelle

Grundsätzlich sind alle Kartelle verboten, die sich einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen, durch ihre Absprachen die freie Marktwirtschaft gefährden oder die ein Monopol bilden, woraus sich Nachteile für die Verbraucher ergeben. Unter anderem sind folgende Kartellformen verboten:

  • Preiskartell: Unternehmen im Kartell stimmen ihre Preise untereinander ab – entweder um Preiskämpfe zu verhindern und Waren oder Dienstleistungen mit höherem Gewinn zu verkaufen oder um mit einheitlich niedrigen Preisen Konkurrenten außerhalb des Kartells zu benachteiligen.
  • Gebietskartell: Das Kartell teilt sich den Markt nach Regionen auf; jedes Unternehmen kann dann in seinem Gebiet ohne Konkurrenz tätig sein.
  • Submissionskartell: Bei Ausschreibungen legen die am Kartell beteiligten Unternehmen vorher fest, wer die Ausschreibung gewinnt, und verfälschen so den Wettbewerb.

Kontrolle der Kartelle: Kartellrecht

Das Kartellrecht dient dazu, illegale Absprachen zu verhindern. Beispielsweise gehen Absprachen bezüglich der Preisgestaltung innerhalb einer Branche stets zulasten der Kunden. Ein freier und fairer Wettbewerb findet damit nicht statt.

In Deutschland ist das Bundeskartellamt dafür zuständig, Kartelle zu kontrollieren und illegale Vorgänge aufzudecken. Auch vor geplanten Zusammenschlüssen oder Übernahmen von Unternehmen muss zunächst das Bundeskartellamt prüfen, ob sich dadurch eine Monopolstellung ergibt oder in Zukunft ergeben könnte. Es wird das Vorhaben im Anschluss genehmigen oder ablehnen.

Auf europäischer Ebene überwacht die Europäische Kommission bei Unternehmenszusammenschlüssen und -absprachen die Einhaltung der Wettbewerbsvorschriften, die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie in der Europäischen Fusionskontrollverordnung (EG) stehen. Die Gesetze sollen unter anderem verhindern, dass es zu einer starken Trennung in nationale Märkte kommt.

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