Genossenschaftsanteile
Jedes Mitglied einer Genossenschaft muss Genossenschaftsanteile erwerben, um Miteigentümer und damit Teil der Gemeinschaft zu werden. Lesen Sie hier, was Mitglieder einer Wohngenossenschaft zu beachten haben, wie Genossenschaftsbanken funktionieren und wie Genossenschaftsanteile als Geldanlage benutzt werden können.
- Was ist eine Genossenschaft?
- Vorteile einer Wohnungsgenossenschaft
- Genossenschaftsanteile einer Wohnungsgenossenschaft erwerben
- Auszug aus der Genossenschaftswohnung
- Genossenschaftsbanken
- Genossenschaftsanteile als Geldanlage
- Der Prüfungsverband sorgt für Sicherheit
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Genossenschaft ist eine demokratische Unternehmensform, bei der alle Mitglieder die gleichen Rechte und Pflichten haben und gemeinsame wirtschaftliche Interessen verfolgen.
- Wohnungsgenossenschaften und Genossenschaftsbanken sind die häufigsten Beispiele für Genossenschaften.
- Genossenschaftsanteile können auch als Geldanlage verwendet werden. In der Regel gibt es für die Einlage eine Mindest- und eine Höchstsumme, um die Sicherheit und Stabilität der Gemeinschaft zu gewährleisten.
Was ist eine Genossenschaft?
Eine Genossenschaft gründet sich mit dem Ziel, gemeinsame wirtschaftliche Interessen zu verfolgen. Es ist eine demokratische Unternehmensform, bei der alle Mitglieder die gleichen Rechte und Pflichten haben. Genossenschaftliche Verbünde gibt es in den verschiedensten Bereichen, beispielsweise in der Landwirtschaft, dem Wohnungsbau und dem Bankwesen. Allen Genossenschaften ist gemeinsam, dass die Mitglieder sowohl Teilhaber als auch Kunden sind. Damit sind auch alle Mitglieder an den Gewinnen der Genossenschaft beteiligt. Dividenden werden gleichberechtigt an alle ausgeschüttet.
Eine starke Gemeinschaft
Die Grundidee einer Genossenschaft ist, dass die Gemeinschaft mehr schafft als der einzelne. Dabei sind alle Mitglieder der Genossenschaft gleichgestellt. Wer Geschäftsanteile erworben hat, genießt ein Mitbestimmungsrecht. Die Mitglieder einer Genossenschaft wählen den Aufsichtsrat, der wiederum den Vorstand bestimmt und auch dessen Arbeit kontrolliert. Der Vorstand leitet die Genossenschaft; wichtige Entscheidungen werden jedoch in Versammlungen getroffen. Dabei hat jedes Mitglied eine Stimme – ganz gleich, wie viele Anteile es an der Genossenschaft besitzt. Dies soll Gleichberechtigung sicherstellen und verhindern, dass sich finanzstarke Mitglieder Entscheidungsgewalt kaufen.
Vorteile einer Wohnungsgenossenschaft
Für Mieter hat es viele Vorteile, eine Wohnung in einer Genossenschaft anzumieten. Denn der Wohnraum ist im Vergleich zum übrigen Wohnungsmarkt meist günstig und es besteht nicht die Gefahr, dass der Vermieter irgendwann wegen Eigenbedarf kündigt.
Genossenschaftsanteile einer Wohnungsgenossenschaft erwerben
Jeder Mieter wird mit dem verpflichtenden Erwerb von Genossenschaftsanteilen selbst zum Eigentümer. Die Höhe beziehungsweise Menge der Anteile richtet sich bei Wohnungsgenossenschaften in der Regel nach der Wohnungsgröße. Mit den Anteilen erwirbt das Mitglied das Recht auf lebenslanges Wohnen in der Genossenschaft. Damit ist nicht zwingend die gleiche Wohnung gemeint. Wenn sich die Lebensumstände verändern und mehr Zimmer oder eine barrierefreie Wohnung notwendig wird, ist der Wohnungswechsel innerhalb der Genossenschaft problemlos möglich. Voraussetzung dafür ist jedoch freier Wohnraum, weswegen es durchaus zu Wartezeiten kommen kann.
Auszug aus der Genossenschaftswohnung
Bei einem Auszug aus der Genossenschaftswohnung und dem Austritt aus der Genossenschaft erhält der ehemalige Mieter die verzinsten Genossenschaftsanteile zurück. Sollte es aufgrund von Beschädigungen in der Wohnung Ansprüche geben, können diese – wie bei einer Kaution – mit den Anteilen verrechnet werden. Bis die Anteile zurückgezahlt werden, kann es allerdings etwas dauern. Die Genossenschaft ist dazu verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren die Rückzahlung zu leisten. Nicht selten lässt sie sich auch tatsächlich so viel Zeit. Zum Vergleich: Eine Kaution wird in der Regel nach drei bis sechs Monaten zurückgezahlt, wobei es dafür keine gesetzlich vorgeschriebene Frist gibt.
Genossenschaftsbanken
Auch im Finanzwesen begegnen Verbrauchern Genossenschaften: In Genossenschaftsbanken erwerben die Mitglieder ebenfalls Anteile. Volks-, Raiffeisen- und Genossenschaftsbanken verfolgen ein genossenschaftliches Grundprinzip, welches von der Idee der Selbstbestimmung und Selbstverwaltung getragen wird. Jedes Genossenschaftsmitglied besitzt Mitsprache- und Mitbestimmungsrechte, die auf Mitgliederversammlungen geltend gemacht werden können. Die Kosten für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen variieren. Für die erworbenen Geschäftsanteile erhält der Kunde eine jährliche Dividende.
Ebenso wie beim Wohnraum sorgt das Gemeinschaftsgefühl auch beim Geld für Sicherheit. Denn die Identifikation mit der Genossenschaft ist bei den Mitgliedern grundsätzlich höher als bei Aktionären. Genossenschaftsbanken bieten ihren Kunden und damit ihren Mitgliedern häufig günstige Konditionen an. Genossenschaftsbanken sind zudem oft regional verbunden. Service und Nähe zu den Mitgliedern spielt meist eine wichtige Rolle, weswegen sie in der Regel ein dichtes Filialnetz unterhalten.
Genossenschaftsanteile als Geldanlage
Der Handel mit Aktien ist schnelllebig und durchaus risikoreich. Daher sind für viele Sparer – vor allem für sicherheitsbewusste Anleger – Genossenschaftsanteile als Geldanlage durchaus attraktiv. Genossenschaften haben in der Vergangenheit kaum unter den Finanzkrisen gelitten. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Kündigungsfristen mitunter lang sind und die Rückzahlung der Anteile etwas dauern kann. Für die Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft ist die Anmietung einer Wohnung nicht verpflichtend.
Wie hoch die Dividende ausfällt, kann natürlich auch für Genossenschaften niemand vorhersagen. Das Risiko, Geld zu verlieren, ist geringer als bei vielen anderen Anlageformen. Sollte es jedoch zu einer Insolvenz kommen, ist das Geld weg – es gibt keine Einlagensicherung.
Der Prüfungsverband sorgt für Sicherheit
Jede Genossenschaft muss Mitglied in einem Prüfungsverband sein. Dieser prüft jährlich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Genossenschaft und kontrolliert die Arbeit der Geschäftsführung. Ohne die Anmeldung im Verband und die Gründungsprüfung wird die Genossenschaft gar nicht erst ins Genossenschaftsregister aufgenommen. Die regelmäßigen Kontrollen sind ein Grund, warum Genossenschaften vor finanziellen Verlusten gut geschützt sind. Der Verband steht zudem bei allen Fragen zu betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Aspekten helfend zur Seite.
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