Festverzinsliche Wertpapiere
Festverzinsliche Wertpapiere stehen gerade bei konservativen Anlegern hoch im Kurs. Teilweise sind sie in Form von Anleihen oder Wandelschuldverschreibungen an der Börse handelbar. Als Sparbriefe besitzen sie die Rechtsform einer Namensschuldverschreibung, welche nicht weiterverkauft werden kann. Festverzinsliche Wertpapiere stellen eine Form der Darlehensaufnahme seitens des Emittenten dar. Analog zu einem Kredit ist die Laufzeit ebenso festgeschrieben wie der Zinssatz während der Dauer. Damit entstehen für den Anleger theoretisch keinerlei Risiken in Bezug auf die Rückzahlung. Bei Aktien handelt es sich demgegenüber um Eigenkapitalbeschaffung: Der Aktionär ist Teilhaber des Unternehmens.
- Die Rahmenbedingungen
- Die Ermittlung der Rendite
- Klassische Anleihe
- Mittelstandsanleihen
- Pfandbriefe
- Sparbriefe
- Wandelanleihen
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Anleihen werden nominal in der Regel in Stückelungen von 1.000 Einheiten einer Währung ausgegeben.
- Bei festverzinslichen Wertpapieren, die an der Börse gehandelt werden, besteht ein Unterschied zwischen dem vertraglich festgelegten Nominalzins und der Rendite.
- Der Markt kennt bei festverzinslichen Wertpapieren unterschiedliche Ausprägungen: Klassische Anleihe, Mittelstandsanleihe, Pfandbriefe, Sparbriefe und Wandelanleihen.
Die Rahmenbedingungen
Mit der Ausgabe einer Anleihe nimmt der Emittent, der Schuldner, am Kapitalmarkt einen Kredit auf. Anleihen werden nominal in der Regel in Stückelungen von 1.000 Einheiten einer Währung ausgegeben. Je nach Marktlage erfolgt die Erstausgabe durchaus auch mit einem leichten Aufschlag oder Abschlag auf den Nominalwert. Die Wertangabe erfolgt in Prozent. De Laufzeit eines festverzinslichen Wertpapiers ist von vorneherein festgeschrieben, ebenso der Zinssatz.
Die Ermittlung der Rendite
Bei festverzinslichen Wertpapieren, die an der Börse gehandelt werden, besteht ein Unterschied zwischen dem vertraglich festgelegten Nominalzins und der Rendite. Dazu ein Beispiel: Der Nominalzins lautet auf drei Prozent, das Papier hat eine Restlaufzeit von zwei Jahren und der Kurs, zu dem es an der Börse erworben wurde, betrug 98 Prozent. Der Anleger erhält bis zur Fälligkeit noch zweimal drei Prozent Zinsen auf den Nominalwert ausgeschüttet. Beträgt dieser 1.000 Euro, so beläuft sich die Zinsgutschrift pro Jahr auf 30 Euro. Die Anleihe wird mit 100 Prozent am Laufzeitende zurückgenommen, der Anleger erhält eine Gutschrift von 100 Prozent, 1.000 Euro. Da er nur 98 Prozent gezahlt hat, 980 Euro, beläuft sich sein Kursgewinn auf weitere 20 Euro. Diese verteilt auf die Haltedauer von zwei Jahren bedeutet 10 Euro pro Jahr, ergo einen jährlichen Gewinn von 40 Euro. Die tatsächliche Rendite betrug also vier Prozent pro Jahr. Lag der Kaufpreis über 100 Prozent, sinkt die Rendite entsprechend unter den Nominalzins.
Klassische Anleihe
Der Markt kennt bei festverzinslichen Wertpapieren unterschiedliche Ausprägungen. Die bekannteste ist die Anleihe. Anleihen werden von Staaten, Kommunen oder Unternehmen ausgegeben. Der Zinssatz einer Anleihe richtet sich nach der Bonität des Emittenten. Für Anleger gilt daher, sich nicht nur an der Rendite zu orientieren. Je höher der Zinssatz rentiert, um so größer ist das Risiko, dass die Anleihe nicht den Bedingungen gemäß zurückgeführt wird. Argentinien in den neunziger Jahren und die Griechenlandkrise sind Belege dafür, dass auch Staatsanleihen notleidend werden können. Bei der Auswahl eines Emittenten gibt das Rating Auskunft darüber, wie gut die Bonität eines Emittenten ist.
Mittelstandsanleihen
In der jüngeren Vergangenheit boten immer mehr mittelständische Unternehmen direkt den Erwerb von Anleihen mit einer marktunüblichen Verzinsung an. Diese sind jedoch kritisch zu betrachten, da es fraglich ist, warum die Hausbanken von einer Finanzierung Abstand nehmen. Diese wäre wesentlich unkomplizierter als die Emission eines Wertpapiers. Anlegerschützer ordnen diese Anleihen dem grauen Kapitalmarkt zu.
Pfandbriefe
In Bezug auf Sicherheit nehmen Pfandbriefe bei festverzinslichen Wertpapieren eine Sonderstellung ein. Diese Wertpapiere werden von Pfandbriefanstalten begeben und dienen der Refinanzierung des Hypothekengeschäftes. Die Sicherheit für die Pfandbriefe stellen die beliehenen Immobilien der Darlehensnehmer dar. Da diese aber nur mit 60 Prozent des tatsächlichen Wertes beliehen werden, ist der Sicherheitspuffer enorm. In der Geschichte der deutschen Pfandbriefanstalten kam es noch nie zu einem Zahlungsausfall. Pfandbriefe werden ebenso wie Anleihen an der Börse gehandelt.
Sparbriefe
Sparbriefe fallen im weitesten Sinne unter den Begriff festverzinslicher Wertpapiere. Sie sind nicht an der Börse handelbar, werden aber in das Wertpapierdepot der Kunden eingebucht. Sie dienen Kreditinstituten ebenfalls der Refinanzierung, fallen aber in Bezug auf die Sicherheit unter die Einlagensicherung. Die Ausstattungsmerkmale gleichen denen einer Anleihe, eine vorzeitige Rückgabe ist jedoch nicht möglich. In diesem Zusammenhang besitzen sie den Charakter eines Festgeldes.
Wandelanleihen
Wandelanleihen stellen eine besondere Variante von festverzinslichen Wertpapieren dar. In Bezug auf Ausgabemodalitäten und Ausstattung handelt es sich bis zum Fälligkeitstag um einen klassische Anleihe. Erst zum Ende der Laufzeit weichen sie von einer Anleihe ab. Der Emittent, eine Aktiengesellschaft, kann jetzt entscheiden, ob der Anleger den Nominalbetrag zurückerhält, oder stattdessen in Aktien des Unternehmens ausgezahlt wird. Diese Kombination vereint Fremdmittelaufnahme mit Eigenkapitalbeschaffung.
Verwandte Themen
Weiterführende Links
Depot-Vergleich starten
- Günstiger traden – ab 2 Euro pro Order
- Über 20 Depots im Direktvergleich
- Top-Anbieter für ETFs und Sparpläne finden