Dividende
Bei der Dividende handelt es sich um die Gewinnausschüttung einer Aktiengesellschaft. Das Aktiengesetz spricht im Paragraf 174, Abs. 2, Nr.2 explizit von einem auszuschüttenden Betrag. Aktienbesitzer haben keinen rechtlichen Anspruch auf die Ausschüttung einer Dividende. Die Höhe wird jährlich neu in Abhängigkeit vom Gewinn der Aktiengesellschaft festgelegt und der Hauptversammlung vom Vorstand vorgeschlagen. Für die Annahme des Vorschlages genügt die einfache Mehrheit. Die Auszahlung erfolgt in der Regel am Tag nach der Hauptversammlung. Erstmalig im Jahr 2014 hat ein im DAX notiertes Unternehmen seinen Aktionären den Bezug neuer Aktien als Alternative zur Dividendenausschüttung angeboten. Ziel war es, die Liquidität des Unternehmens durch Nicht-Zahlung zu halten und gleichzeitig eine Kapitalerhöhung vorzunehmen.
- Die Dividendenrendite
- Die Besteuerung der Dividende
- Die Dividende als Indikator für die Stärke des Unternehmens
- Vorzugsaktien mit höherer Dividende
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Der Wert einer Aktie wird nicht nur durch den täglichen Börsenkurs ausgedrückt, sondern auch dadurch, wie hoch die Dividendenrendite ausfällt.
- Bei Dividenden handelt es sich um Kapitalerträge, die mit der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer belastet sind.
- Die Höhe der Dividendenzahlung gibt auch Auskunft darüber, wie solide ein Unternehmen aufgestellt ist.
- Inhaber von Vorzugsaktien erhalten in der Regel eine höhere Dividende als die Inhaber normaler Stammaktien.
Die Dividendenrendite
Der Wert einer Aktie wird nicht nur durch den täglichen Börsenkurs ausgedrückt, sondern auch dadurch, wie hoch die Dividendenrendite ausfällt. Diese setzt die Dividende in Relation zum Kurs. Angenommen, der Kurs einer Aktie beträgt am Tag X 50 Euro, die zu erwartende Dividende 2 Euro pro Aktie. Die Dividendenrendite beträgt dann 2 *100 / 50 = 4 Prozent. Aus dieser Kennziffer geht hervor, dass eine hohe Dividende nicht unbedingt rentierlicher sein muss als eine niedrige Dividende, da der Preis, der dafür gezahlt werden muss – der Kurs der Aktie – wesentlichen Einfluss auf die Rendite hat.
Die Besteuerung der Dividende
Bei Dividenden handelt es sich um Kapitalerträge, die mit der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer belastet sind. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt bei der Besteuerung das Teileinkünfteverfahren. Kapitalgesellschaften, die mit mindestens zehn Prozent an einem Unternehmen beteiligt sind, können Dividenden faktisch steuerfrei vereinnahmen. Lediglich fünf Prozent müssen als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben versteuert werden.
Die Dividende als Indikator für die Stärke des Unternehmens
Die Höhe der Dividendenzahlung gibt auch Auskunft darüber, wie solide ein Unternehmen aufgestellt ist. Bevor es zur Festlegung kommt, muss die Geschäftsleitung prüfen, inwieweit die Erträge ausreichen, um künftige Investitionen ohne Fremdmittelaufnahme vornehmen zu können, Zinszahlungen zu leisten oder Rücklagen zu bilden. Erst wenn diese Größen feststehen, kann über die Höhe der Zahlung einer Dividende entschieden werden. Fällt diese dennoch hoch aus, lässt dies den Schluss zu, dass die Aktiengesellschaft recht gut aufgestellt ist, oder keine absehbaren Investitionen oder Zukäufe anstehen.
Es gibt allerdings auch ein Beispiel für das Gegenteil. Der Gründer des Unternehmens Apple, Steve Jobs, hat es über Jahre hinweg abgelehnt, eine Dividende zu bezahlen, um über die notwendige Liquidität für Akquisen und Investitionen zu verfügen. So gingen die Aktionäre eines der wertvollsten Unternehmen Jahr für Jahr in Bezug auf eine Gewinnbeteiligung leer aus.
Vorzugsaktien mit höherer Dividende
Nicht alle Aktien eines Unternehmens erhalten eine gleich hohe Dividende. Inhaber von Vorzugsaktien erhalten in der Regel eine höhere Dividende als die Inhaber normaler Stammaktien. Dafür sind Vorzugsaktien vom Stimmrecht ausgeschlossen. Der Kurs einer Aktie beinhaltet auch die Höhe der zu zahlenden Dividende. Wurde die Höhe der Dividende von der Hauptversammlung genehmigt, die Dividende aber noch nicht gezahlt, wird der Kurs der Aktie in den Kursanzeigern um die Dividende bereinigt angezeigt. Hinter dem Aktienkurs findet sich das Kürzel „Ex Div.“, ex Dividende.
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