Aufbaukonto
Ein Aufbaukonto zeichnet sich in erster Linie dadurch aus, dass die Zinsen oder Erträge sofort wieder angelegt werden und nicht zur Auszahlung oder Ausschüttung kommen. Ziel eines Aufbaukontos, sei es als Spar- oder Tagesgeldkonto, sei es als Wertpapierdepot, ist der kontinuierliche Vermögensaufbau. Dieser wird durch die Wiederanlage der Zinsen natürlich unterstützt. Aufbaukonten kann es für die unterschiedlichsten Geldanlagen geben. Die Interpretation hängt sogar von Geldinstitut zu Geldinstitut ab.
- Aufbaukonto als Geldkonto
- Aufbaukonto für Wertpapiere
- Sinn eines Aufbaukontos
- Die Besteuerung eines Aufbaukontos
- Besteuerung ausländischer thesaurierender Investmentfonds
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Für ein Aufbaukonto kommen Sparbücher, Tagesgeldkonten oder spezielle Sparpläne infrage.
- Für diese Variante eignet sich am besten der Erwerb von Investmentfondsanteilen.
- Wer sein Aufbaukonto mit ausländischen thesaurierenden Fonds bespart, muss allerdings auf eine Steuerfalle achten.
Aufbaukonto als Geldkonto
Für ein Aufbaukonto kommen Sparbücher, Tagesgeldkonten oder spezielle Sparpläne infrage. Die Besparung erfolgt entweder gleichmäßig mit regelmäßigen Sparbeiträgen oder willkürlich. Festgeldkontensind als Aufbaukonto nicht geeignet, da ihnen eine einmale Zahlung und anschließende Festlegung des Betrages zugrunde liegen.
Aufbaukonto für Wertpapiere
Für diese Variante eignet sich am besten der Erwerb von Investmentfondsanteilen. Wichtig ist, dass sich Anleger für thesaurierende Fonds entscheiden. Thesaurierende Fonds schütten die Gewinne nicht an die Anleger aus, sondern legen sie automatisch in weitere Fondsanteile an. Es ist selbstverständlich auch möglich, die ausgeschütteten Erträge wieder in Fondsanteile anzulegen, allerdings fallen dann möglicherweise wieder Ausgabeaufschläge an. Diese mindern die Rendite und damit die Erfolgsabsicht eines Aufbaukontos.
Sinn eines Aufbaukontos
Wie bereits erwähnt, ist es das Ziel, über einen bestimmten Zeitraum hinweg eine gewisse Summe anzusparen. Aufbaukonten dienen daher dem langjährigen Sparvorgang. Gerade Eltern oder Großeltern, die dem Nachwuchs beispielsweise mit Erreichen der Volljährigkeit ein kleines Vermögen zur Verfügung stellen möchte, greifen auf diese Anlageform zurück.
Die Besteuerung eines Aufbaukontos
Grundsätzlich sieht das deutsche Steuerrecht vor, dass alle Erträge aus Kapitalanlagen mit Entstehen direkt mit der Abgeltungssteuer belegt werden und diese vom Finanzdienstleister direkt an die Finanzbehörden abgeführt werden. Dieser Sachverhalt greift auch bei einem Aufbaukonto. Die sofort gutgeschriebenen Zinsen werden um die Abgeltungssteuer, den Solidaritätszuschlag und eventuell die Kirchensteuer gekürzt. Die sofort wieder angelegten Erträge eines thesaurierenden Investmentfonds gelten als „ausschüttungsgleiche Erträge“ und werden ebenfalls sofort um die Abgeltungssteuer gekürzt. Für Aufbaukonten gelten wie für alle anderen Konten auch die gleichen Regeln in Bezug auf den Freistellungsauftrag. Dieser sichert die steuerfreie Wiederanlage der Erträge bis zu einer Höhe von 801 Euro bei Alleinstehenden und 1.602 Euro bei Verheirateten zu.
Besteuerung ausländischer thesaurierender Investmentfonds
Wer sein Aufbaukonto mit ausländischen thesaurierenden Fonds bespart, muss allerdings auf eine Steuerfalle achten. Die Erträge werden im Ausland häufig nicht besteuert. Die deutschen Finanzbehörden ziehen die Abgeltungssteuer in einer Summe bei Verkauf der Anteile ab. Allerdings sind die Anleger dazu verpflichtet, die thesaurierten Erträge ausländischer Fonds jedes Jahr in der Steuererklärung anzugeben. Um eine Doppelbesteuerung, jährliche Abgabe und später bei Verkauf, zu vermeiden, muss der Sparer bei Verkauf des Fonds durch Vorlage der Steuererklärungen der vergangenen Jahre nachweisen, dass er die Abgeltungssteuer bereits abgeführt hat.
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