Akkreditiv
Bei einem Akkreditiv handelt es sich um eine Bezahlungsmethode, die im Auslandsgeschäft dem Lieferanten und dem Käufer einer Ware gegenseitig die größtmögliche Sicherheit bietet. Privaten Verbrauchern dürften die grundlegenden Elemente eines Akkreditivs aus der Nutzung von Paypal bekannt sein, welches die Systematik in groben Zügen übernommen hat. Bei einem Akkreditiv handelt es sich um ein abstraktes, aber bedingtes Zahlungsversprechen.
- Die Vorgehensweise
- Die Zahlungsvoraussetzungen
- Das unwiderrufliche Akkreditiv
- Das bestätigte Akkreditiv
- Das übertragbare Akkreditiv
- Der internationale Standard
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
- Jetzt Kreditvergleich starten
Das Wichtigste in Kürze
- Das unwiderrufliche Akkreditiv: Bei Änderungen des Handelsgeschäftes müssen alle Beteiligten schriftlich zustimmen.
- Verfügt der Zwischenhändler nicht über die finanziellen Mittel, um den Einkauf für den Importeur abzuwickeln, bietet sich ein übertragbares Akkreditiv an.
- Obwohl Akkreditive im internationalen Handel Anwendung finden, existiert kein internationaler Standard in Bezug auf die formalen Bedingungen.
Die Vorgehensweise
Importeur und Exporteur schließen einen Kaufvertrag ab, der als Zahlungsmethode ein Akkreditiv vorsieht. Der Importeur eröffnet im Rahmen seiner Kreditlinie ein Akkreditiv bei seiner Hausbank zugunsten des Exporteurs. Die Bank wiederum bedient sich als Zahlstelle der Bank des Exporteurs oder einer Korrespondenzbank. Für den Importeur bedeutet ein Akkreditiv, dass er die Lieferung der Ware nur bezahlen muss, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Der Exporteur hat die Garantie, dass die Zahlung erfolgt, wenn er wiederum alle vertraglichen Vereinbarungen eingehalten hat.
Die Zahlungsvoraussetzungen
Im Akkreditiv, dem Dokument selbst, sind alle Rahmenbedingungen des Handels fest definiert.
- Art der Ware
- Menge und Qualität
- Liefertermin
- Lieferort
- Zahlungstermin
- Betrag
Neben dem Akkreditiv selbst bedarf es allerdings noch weiterer Dokumente, welche die Zahlung auslösen. Diese sind ebenfalls im Akkreditiv benannt. Dabei handelt es sich in der Regel um
- Ursprungszeugnis der Ware
- Frachtbrief
- Zolldokumente
- Frachtrechnung
- Ladepapiere
- Nachweis der Beladung (Konnossement)
- Abladebestätigung
- Übernahmebestätigung
- Dokumente der Rederei oder einer Warenprüfungsgesellschaft über die Ware
Liegt der Bank des Exporteurs das Akkreditiv vor und alle Kriterien sind erfüllt, avisiert sie dies dem Exporteur. Der Exporteur gleicht dann den Kaufvertrag mit dem Akkreditiv ab. Stimmen die Daten überein, kann der Importeur nun unter Vorlage der Papiere die Ware in Empfang nehmen.
Das unwiderrufliche Akkreditiv
Widerrufliche Akkreditive bieten dem Exporteur nur einen bedingten Schutz. Vor diesem Hintergrund finden sie kaum Anwendung. Wesentlich sicherer ist das unwiderrufliche Akkreditiv. Sollte es im Verlauf des Handelsgeschäftes zu Änderungen kommen, müssen alle vier Beteiligten, Importeur, Bank des Importeurs, Bank des Exporteurs und der Exporteur, dieser Änderung schriftlich zustimmen. Akkreditive regeln auch den Zeitpunkt, wann die Ware an den Importeur übergeht. Der Passus „freigth on board“ besagt, dass der Eigentumsübergang stattfindet, wenn das Schiff im Hafen liegt und die Ware sich noch an Bord befindet. Alternativ verbleibt die Ware im Eigentum des Exporteurs, bis sie entladen wurde und sich auf dem Kai befindet (alongside board).
Das bestätigte Akkreditiv
Ein Akkreditiv biete dem Exporteur die Sicherheit, dass sein Kunde die Lieferung bezahlen wird. Es bleiben allerdings noch Restrisiken. Dazu zählt beispielsweise eine mögliche Insolvenz der Bank des Importeurs. Weiterhin können eingeschränkte Devisenbestimmungen oder Konvertierungsrisiken sowie politische Restriktionen dazu führen, dass die Zahlung am Ende doch nicht geleistet werden kann. Für diese Fälle kann die Bank des Exporteurs ebenfalls ein Zahlungsversprechen an den Exporteur im Rahmen einer Bestätigung des Akkreditivs abgeben. Voraussetzung ist jedoch, dass die Bank des Importeurs im Rahmen des Akkreditivs diese Bestätigung zulässt.
Das übertragbare Akkreditiv
Häufig genug werden Auslandsgeschäfte über Zwischenhändler abgewickelt. Verfügt der Zwischenhändler nicht über die notwendigen finanziellen Mittel, um den Einkauf für den Importeur abzuwickeln, bietet sich ein übertragbares Akkreditiv an. Der Importeur eröffnet ein Akkreditiv, welches explizit voraussieht, dass ein Übertrag möglich ist. Der Übertrag selbst kann uneingeschränkt erfolgen oder mit Auflagen verbunden sein.
Der internationale Standard
Obwohl Akkreditive im internationalen Handel Anwendung finden, existiert kein internationaler Standard in Bezug auf die formalen Bedingungen. Um eine einheitliche Vorgehensweise festzulegen, werden jedoch die Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditive ERA 600 der Internationalen Handelskammer (ICC) in Paris angewendet. Diese regeln insbesondere die Prüfungspflicht der beteiligten Banken bei Ausstellung und Auszahlung des Akkreditivs.
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