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Soli abgeschafft: Wie viel Sie ohne Solidaritätszuschlag sparen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Solidaritätszuschlag (kurz: Soli) wurde erstmals 1991 für ein Jahr eingeführt. Ab 1995 galt er unbefristet.
  • Vor 2021 zahlten die meisten Steuerzahler 5,5 Prozent der fälligen Einkommensteuer zusätzlich als Solidaritätszuschlag. Nur Geringverdiener waren vom Soli befreit.
  • Für viele Steuerzahler wurde der Soli abgeschafft. Seit 2021 zahlen den Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer nur noch Gutverdiener.
  • Singles mit einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro Bruttoeinkommen sparen durch den abgeschafften Solidaritätszuschlag 458 Euro im Jahr.
  • Wer diese Summe nicht ausgibt, sondern klug anlegt, könnte in 15 Jahren über 11.000 Euro Vermögen erwirtschaften – allein durch den abgeschafften Soli.

Erstmals erhoben wurde der Solidaritätszuschlag 1991 – zunächst nur für ein Jahr, um einmalige Ausgaben des Staates zu finanzieren. 1995 wurde der Soli dann erneut eingeführt – dieses Mal unbefristet. Der volle Soli-Zuschlag beträgt 5,5 Prozent. Er wird als Ergänzungsabgabe zusätzlich zur Einkommen-, Abgeltungs- und Körperschaftsteuer erhoben. Bemessungsgrundlage ist die jeweilige Steuerlast. Wer 1.000 Euro Abgeltungssteuer abzuführen hat, muss also zusätzlich noch 55 Euro Solidaritätszuschlag bezahlen (1.000 Euro x 5,5 Prozent).

Soli auf Einkommensteuer ist für die meisten abgeschafft

Auf die Einkommensteuer muss ein Großteil der Verbraucher seit 2021 keinen Soli mehr zahlen. Denn die Freigrenze, bis zu der kein Soli fällig wird, wurde deutlich angehoben. Für Alleinstehende, die steuerlich einzeln veranlagt werden und jährlich bis zu 16.956 Euro Einkommensteuer zahlen, fällt der Soli seitdem komplett weg. Bei gemeinsam veranlagten Paaren liegt die Grenze bei 33.912 Euro. Durch diese Neuregelung wurde der Soli auf die Einkommensteuer für geschätzt etwa 90 Prozent der Erwerbstätigen abgeschafft.

Oberhalb der Freigrenzen beginnt die sogenannte Milderungszone, in der zwar ein Solidaritätszuschlag erhoben wird, jedoch nicht in voller Höhe. Den vollen Soli zahlen nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums nur noch Gutverdiener mit einem zu versteuernden Einkommen über 96.409 Euro (Singles) beziehungsweise 192.818 Euro (Paare). Laut dem Ministerium sind das etwa 3,5 Prozent aller Einkommensbezieher.

Wer musste vorher Soli zahlen?

Wer sehr wenig verdiente, zahlte auch schon vor 2021 keinen Soli. Allerdings lagen die Freigrenzen viel niedriger: Nur Singles, die bis zu 972 Steuern abführten, und Paare mit einer Einkommensteuerlast bis 1.944 Euro mussten keinen Soli zahlen. Die Milderungszone mit einem reduzierten Soli endete bei einem zu versteuernden Einkommen von 1.340 Euro (Singles) beziehungsweise 2.680 Euro (Paare).

Freigrenze ist kein Freibetrag

Bei dem Schwellenwert, ab dem der Soli fällig wird, handelt es sich übrigens nicht um einen Freibetrag. Steuerzahler, die über der Freigrenze beziehungsweise über der Milderungszone liegen, zahlen den vollen Soli-Zuschlag auf die gesamte Lohnsteuer. Bei einem Freibetrag würde die Abgabe nur auf den Teil der Einkommensteuer entfallen, der über den Grenzwert hinausgeht.

Soli auf die Abgeltungssteuer blieb unverändert

Nichts geändert hat sich beim Soli-Zuschlag auf die Abgeltungssteuer. Wer Kapitalerträge erzielt – zum Beispiel aus Zinsen, Dividenden oder Kursgewinnen beim Handel mit Aktien und anderen Wertpapieren, zahlt darauf 25 Prozent Steuern. Alleinstehende haben einen jährlichen Freibetrag von 801 Euro, bis zu dem keine Abgeltungssteuer fällig wird. Bei gemeinsam veranlagten Paaren ist der Freibetrag doppelt so hoch (1.602 Euro).

Wer mit seinen Geldanlagen höhere Erträge erzielt, zahlt darauf auch weiterhin 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Soli. Eine Freigrenze wie bei der Einkommensteuer gibt es hier nicht. Auch auf die Körperschaftsteuer, die etwa eine GmbH oder eine AG bezahlt, fällt weiterhin in voller Höhe Soli an.

Soli abgeschafft: Was Alleinstehende und Paare sparen

Ob und wie viel Sie durch die Teilabschaffung des Soli sparen, hängt von der Höhe Ihres zu versteuernden Einkommens ab. Einen guten Überblick bieten bereits die folgenden Tabellen.

Soli-Ersparnis für Alleinstehende

Zu versteuerndes Jahreseinkommen
Soli-Ersparnis
10.000 Euro 0 Euro
20.000 Euro 125 Euro
40.000 Euro 458 Euro
60.000 Euro 883 Euro
80.000 Euro 452 Euro
100.000 Euro 0 Euro

Soli-Ersparnis für Paare

Zu versteuerndes Jahreseinkommen
Soli-Ersparnis
25.000 Euro 0 Euro
50.000 Euro 399 Euro
75.000 Euro 823 Euro
100.000 Euro 1.319 Euro
150.000 Euro 1.173 Euro
200.000 Euro 0 Euro

Mit eingespartem Soli ein kleines Vermögen machen

Die meisten Steuerpflichtigen haben durch die teilweise Soli-Abschaffung deutlich mehr im Geldbeutel als vorher. Wer seine jährliche Ersparnis nicht einfach ausgibt, sondern die Summe klug anlegt, kann sogar noch deutlich mehr aus der Soli-Ersparnis herausholen. Allerdings werfen sichere Geldanlagen wie Tagesgeld und Festgeld in der anhaltenden Niedrigzinsphase nur noch geringe Erträge ab.

Drei Grundregeln für die Geldanlage an der Börse

Die Chance auf Renditen deutlich über der Inflationsrate haben Anleger am Aktienmarkt. Wer bei der Geldanlage drei einfache Grundregeln beherzigt, senkt seine Risiken und erhöht die Chancen auf hohe Renditen.

Regel 1: Kaufen und liegen lassen

Aktienkurse schwanken und können vorübergehend sogar ganz erheblich abstürzen. Doch bislang haben die Aktienmärkte selbst die größten Kurseinbrüche stets wieder ausgleichen können. Historische Daten des Deutschen Aktieninstituts zeigen: Wer in die 30 Standardwerte des DAX investiert und seine Anlage mindestens 15 Jahre lang gehalten hat, musste noch nie Verluste hinnehmen. Im Schnitt betrug die Durchschnittsrendite einer 15-jährigen DAX-Anlage stolze 6,7 Prozent.

Die folgende Tabelle zeigt, wie viel Kapital sich einzeln veranlagte Steuerzahler bei dieser Rendite zusammensparen könnten, wenn sie das eingesparte Geld durch die Soli-Abschaffung anlegen würden.

Soli-Ersparnis anlegen (6,7 % angenommene Rendite)

Zu versteuerndes Jahreseinkommen
Soli-Ersparnis pro Jahr
Ersparnis in 15 Jahren
Kapital nach 15 Jahren
20.000 Euro 125 Euro 1.875 Euro 3.069 Euro
40.000 Euro 458 Euro 6.870 Euro 11.247 Euro
60.000 Euro 883 Euro 13.245 Euro 21.683 Euro
80.000 Euro 452 Euro 6.780 Euro 11.099 Euro

Regel 2: Breit gestreut investieren

Setzen Sie bei der Geldanlage nicht alles auf eine Karte. Die Investition in eine einzige Aktie ist immer riskant. Mit einem Indexfonds, einem sogenannten ETF, verteilen Sie Ihre Geldanlage automatisch über sämtliche Titel eines großen Aktienindex wie dem DAX. Mit einem ETF, der den MSCI World oder den Euro Stoxx 600 abbildet, streuen Sie Kapital zugleich auch noch über zahlreiche Länder.

Regel 3: Weniger Kosten bedeuten mehr Rendite

Nichts ist umsonst, auch nicht die Geldanlage. Wer Kostendisziplin hält, kann seine effektive Rendite deutlich erhöhen. Das beginnt beim Wertpapierdepot: Während die meisten Filialbanken Depotgebühren erheben, ist das Depot bei vielen Direktbanken und Online-Brokern kostenfrei. Auch die Orderkosten sind bei einem Online-Depot in der Regel deutlich niedriger.

Günstiges Depot finden

Der zweite wichtige Kostenfaktor sind die gekauften Wertpapiere: Viele Aktienfonds werden aktiv verwaltet. Das Fondsmanagement schichtet das Portfolio um und kümmert sich darum, eine möglichst hohe Rendite für die Anleger zu erwirtschaften. Das ist aufwendig und teuer. Viele aktive Fonds haben laufende Verwaltungskosten von zwei Prozent und mehr. Das müssen Sie mit der Rendite erst einmal wieder hereinholen.

Ein ETF bildet einen Index eins zu eins nach und braucht kein aktives Management. Dadurch kommen Indexfonds mit einem Bruchteil der jährlichen Kosten aus. Zugleich zeigen zahlreiche Studien, dass es kaum einem aktiven Aktienfonds gelingt, auf Dauer besser abzuschneiden als der Gesamtmarkt. Ein ETF bietet Ihnen also ebenso gute Renditeaussichten bei deutlich geringeren Kosten.