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Einlagensicherung in Deutschland und im Ausland

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Einlagensicherung sorgt dafür, dass Bankkunden keine finanziellen Verluste erleiden, wenn eine Bank zahlungsunfähig wird.
  • Abgesichert sind Konten und Sparprodukte. Wertpapiere, die von der betreffenden Bank herausgegeben werden, sind hingegen nicht von der Einlagensicherung gedeckt.
  • In Deutschland beträgt die Einlagensicherung mindestens 100.000 Euro pro Anleger. Hinzu kommen verbandseigene Zusatzsicherungen der Sparkassen, Genossenschaftsbanken und privaten Banken.
  • Auch in der EU gilt eine Einlagensicherung von 100.000 Euro. In Ländern außerhalb der EU gelten je nach Staat eigene Bestimmungen.

Was versteht man unter der Einlagensicherung?

Die Einlagensicherung soll Kunden von Banken vor dem Verlust ihrer Ersparnisse schützen, wenn das Geldinstitut zahlungsunfähig wird. Dabei schreibt der Gesetzgeber vor, welche Summe pro Anleger mindestens abgesichert sein muss. Die Finanzierung der Einlagensicherung erfolgt über einen Fonds, in den die Banken regelmäßige Beiträge einzahlen. Übersteigt im Ernstfall die Entschädigungssumme das Fondsvermögen, müssen die Banken gemeinschaftlich eine Sonderzahlung leisten. Sind sie damit überfordert, garantiert letztendlich der Staat, in dem die Pleite gegangene Bank ansässig ist, die Entschädigung der betroffenen Anleger.

Welche Anlageprodukte deckt die Einlagensicherung ab?

Die Einlagensicherung deckt Guthaben ab, die Bankkunden bei ihrem Geldinstitut unterhalten. Dazu zählen unter anderem

Keine Einlagensicherung gibt es hingegen für Finanzprodukte, die die Bank als eigene Wertpapiere herausgibt. Zu diesem Produktbereich gehören insbesondere Aktien und Anleihen der betreffenden Bank sowie strukturierte Anlageprodukte wie Anlagezertifikate oder Derivate.

Einlagensicherung bei Depot, ETF und Co.

Einen Sonderfall bilden Wertpapierdepots, in denen die Bank Aktien, ETF- und Fondsanteile oder andere Wertpapiere ihrer Kunden verwaltet. In rechtlicher Hinsicht handelt es sich hierbei um Sondervermögen, die sich nicht im Eigentum des Kunden und nicht der Bank befinden. Weder die Bank selbst noch ihre Gläubiger können im Insolvenzfall auf die Depotbestände der Kunden zugreifen.

Somit stellt sich die Frage der Einlagensicherung für Inhaber von Wertpapierdepots nicht, da sie ihre Wertpapiere oder Fondsanteile bei einer Zahlungsunfähigkeit der Bank zu einem anderen Geldinstitut transferieren können.

Gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland

Gesetzlich vorgeschrieben ist in Deutschland, dass pro Anleger ein Guthaben von 100.000 Euro abgesichert sein muss. Im Insolvenzfall erhalten Anleger ihre Guthaben inklusive Zinsen in vollem Umfang erstattet, einen Selbstbehalt gibt es nicht.

Wie hoch ist die Einlagensicherung bei Gemeinschaftskonten?

Weil sich das Limit bei der Einlagensicherung auf jeden einzelnen Anleger als Person bezieht, sind für Paare bei der Einrichtung eines Partnerkontos insgesamt 200.000 Euro abgesichert. Voraussetzung ist, dass beide Partner gemeinschaftliche Kontoinhaber sind. Wenn das Konto nur auf einen der beiden Partner läuft und der andere Partner lediglich eine Kontovollmacht hat, beträgt die Einlagensicherung nur 100.000 Euro.

Freiwillige Sicherungssysteme in Deutschland

Zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Einlagensicherung unterhalten Banken noch eigene Einlagensicherungsfonds. Diese unterscheiden sich je nach Institutszugehörigkeit der Bank:

  • Das Sicherungssystem der Sparkassen ist darauf ausgerichtet, dass einzelne Sparkassen erst gar nicht insolvent werden. Zu diesem Zweck unterhalten die Sparkassen regionale Stützungsfonds.
  • Auch die genossenschaftlichen Volksbanken und Raiffeisenbanken haben eine zusätzliche Institutssicherung eingerichtet, die genossenschaftlichen Banken bei finanziellen Problemen Unterstützung gewährt und damit Insolvenzen verhindert.
  • Private Banken, die dem Bundesverband deutscher Banken (BdB) angehören, sind an den verbandseigenen Einlagensicherungsfonds angeschlossen. Die Absicherung beträgt für Privatanleger je nach Größe der Bank mindestens 750.000 Euro und maximal 5 Mio. Euro. Ab dem 1. Januar 2025 sinkt die maximale Absicherung pro Privatanleger aus 3 Mio. Euro.

Einlagensicherung im Ausland

In welchem Umfang Anlegergelder im Ausland abgesichert sind, hängt davon ab, in welchem Land die Bank ihren Hauptsitz hat. Bietet beispielsweise eine französische Bank in Deutschland Anlageprodukte über eine rechtlich unselbstständige Niederlassung an, gilt die französische Einlagensicherung. Ist die Niederlassung in Deutschland hingegen ein rechtlich eigenständiges Unternehnmen, gilt die deutsche Einlagensicherung.

EU-Länder

In Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind Entschädigungen für Einlagen gemäß einer EU-Richtlinie derzeit bis zu einem Betrag von 100.000 Euro garantiert. Mehr über die Einlagensicherung bei ausländischen Banken lesen Sie hier.

Staaten außerhalb der EU

Auch außerhalb der EU gibt es Einlagensicherungssysteme, wobei sich je nach Land die genauen Bedingungen unterscheiden können. Die Absicherung bezieht sich auf Beträge in der jeweiligen Landeswährung, so dass der ein Euro abgedeckte Betrag ja nach tagesaktuellem Umrechnungskurs schwanken kann. Hier ein Überblick über die abgesicherten Höchstbeträge für private Anleger:

Land
Abgesichertes Guthaben pro Anleger
Großbritannien 85.000 Britische Pfund
Norwegen 2 Mio. Norwegische Kronen
Schweiz 100.000 Schweizer Franken
USA 250.000 US-Dollar