Einlagensicherung bei ausländischen Banken
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Die Höhe der Einlagensicherung spielt für viele Bankkundinnen und Bankkunden bei der Auswahl eines Giro-, Festgeld- oder Tagesgeldkontos eine wichtige Rolle. Da auch die Geldanlagen immer mehr über die Landesgrenzen hinaus stattfinden, stellt sich die Frage, wie es mit der Einlagensicherung bei ausländischen Banken bestellt ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Innerhalb der Europäischen Union gilt als Mindestgröße für die Einlagensicherung 100.000 Euro. Durch die Mitgliedschaft im privaten Einlagensicherungsfonds übersteigt die Haftung der Banken in Deutschland diese Größe.
- Eine Einlagensicherung besteht aber auch in vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union. Allerdings kann es hier Einschränkungen geben.
- Die Werthaltigkeit der Sicherungsfonds hängt häufig vom Rating des jeweiligen Nationalstaates ab.
- Vor einem Investment außerhalb der Europäischen Union sollten Anleger und Anlegerinnen genau prüfen, ob ihre Gelder im Schadensfall tatsächlich besichert sind.
Einlagensicherung bei ausländischen Banken: vier Kategorien
Bei der Betrachtung der Einlagensicherung bei ausländischen Banken müssen wir diese in vier Kategorien unterteilen:
- Deutsche Tochtergesellschaften ausländischer Banken nach deutschem Recht (Beispiel: Banco Santander)
- Deutsche Banken als Zweigniederlassungen ausländischer Banken nach jeweiligem Landesrecht und deutschem Recht (Beispiel: Consors Bank)
- Bank mit Sitz im EU-Ausland (Beispiel: Bankhaus Spängler, Österreich)
- Bank mit Sitz im Ausland außerhalb der EU (Beispiel: J. P. Morgan Bank, USA)
Deutsche Tochtergesellschaften ausländischer Banken
Eine echte deutsche Tochter einer Auslandsbank, registriert als eigenständiges Unternehmen in Deutschland, unterliegt der deutschen und somit europäischen Einlagensicherung. Diese sieht als Basisabsicherung eine Höhe von 100.000 Euro je Anleger und Anlegerin vor. Durch die Mitgliedschaft im Einlagensicherungsfonds kann dieser Betrag je Kunde oder Kundin deutlich erhöht werden.
Deutsche Banken als Zweigniederlassungen ausländischer Banken
Zweigniederlassungen ausländischer Banken in Deutschland, beispielsweise die Consors Bank mit der französischen Mutter BNP Paribas, fallen grundsätzlich unter die europäische Einlagensicherung, also mindestens 100.000 Euro. Sie hat jedoch die Option, auch zusätzlich Mitglied in einer freiwilligen deutschen Sicherungseinrichtung zu sein. Die im obigen Beispiel zuständige französische Einlagensicherung „Fonds de Garantie des Dépôts et de Résolution“ sieht keine darüber hinaus gehende Leistung vor.
Bank mit Sitz im EU-Ausland
Wer als Bankkunde oder Bankkundin sein Geld direkt im EU-Ausland anlegen möchte, wird grundsätzlich durch die europäische Einlagensicherung geschützt. Da es sich bei den jeweiligen nationalen Sicherungseinrichtungen aber um staatliche Fonds handelt, sollten Anlegerinnen und Anleger vor der Transaktion einen Blick auf die Bonität des Staates (Länderrating) werfen. Ist dessen Zahlungsfähigkeit eingeschränkt, nutzt am Ende auch dessen Einlagensicherung nichts mehr. Während Deutschland oder die Niederlande ein “AAA”-Rating aufweisen, kommt Italien nur auf “BBB”, Zypern gar nur auf “BBB-”.
Bank mit Sitz im Ausland außerhalb der EU
Wer sein Geld außerhalb der EU und assoziierten Staaten wie der Schweiz anlegen möchte, muss sich nicht zwangsweise Sorgen machen. Eine Einlagensicherung besteht auch in anderen Staaten.
Übersicht Einlagensicherung außerhalb der EU:
Staat
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Höchstbetrag der Entschädigung
|
---|---|
Australien | 250.000 AUD (ca. 162.000 €) |
Norwegen | 2 Millionen NOK (ca. 236.000 €) |
Russland | 1.400.000 RUB (ca. 18.500 €) |
Japan | 10 Millionen JPY (ca. 77.000 €) |
Schweiz | 100.000 CHF (ca. 96.500 €) |
Kanada | 100.000 CAD (ca. 76.000 €) |
USA | 250.000 USD (ca. 231.000 €) |
Es sind aber auch Abweichungen möglich: Die in Frankfurt am Main mit einer Filiale vertretene US-Bank J. P. Morgan weist explizit darauf hin, dass Einlagenprodukte nicht durch die FDIC (Federal Deposit Insurance Corporation, Einlagensicherungsfonds der Vereinigten Staaten) abgesichert sind.
Betrachtet man die Einschränkung wie bei der J. P. Morgan Bank, empfiehlt es sich daher im Vorfeld einer Anlage genau zu prüfen, ob tatsächlich alle Voraussetzungen für eine Risikoübernahme im jeweiligen Ausland gegeben sind.
Deckungsquote der europäischen Einlagensicherung
Die europäische Einlagensicherung ist innerhalb der EU einheitlich über die Richtlinie 2024/49/EU geregelt. Tages- und Festgeldeinlagen sind grundsätzlich bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bankinstitut abgesichert – für den seltenen Ernstfall einer Bankenpleite. Um auch Spareinlagen über diesem Schwellenwert abzusichern, beteiligen sich viele Banken finanziell an freiwilligen, nationalen Sicherungsfonds. Mitgliedsbanken dieser Sicherungseinrichtungen können im Notfall auf das gemeinsame Fondskapital zugreifen und ihre Sparer und Sparerinnen auch höher entschädigen.
EU-Ziel bis 2025: Deckungsquote von 0,8 %
Die EU-Regelung der EZB sieht vor, dass europäische Bankhäuser bis zum Jahr 2025 zumindest 0,8 Prozent Ihrer abzusichernden Kundeneinlagen als Rücklagen in Sicherungssystemen aufgebaut haben. Somit ist das Ziel eine Deckungsquote von 0,8 Prozent. Viele EU-Staaten haben noch Aufholbedarf bei der Einlagensicherung, wie der EU-Vergleich der Deckungsquoten im Jahr 2023 verdeutlicht. Handeln müssen demnach Länder wie Tschechien, Frankreich, Italien und auch Deutschland.
Wichtig: Länder mit einem niedrigeren Deckungsgrad können durchaus stabile und sichere Bankensysteme haben, wenn die Einlagensicherung gut organisiert und die Wirtschaft solide ist. Die Deckungsquote eines Landes ist nur einer von vielen Faktoren, anhand deren die Sicherheit von Bankeinlagen im Ausland festgemacht werden kann.