Altersarmut in Deutschland
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Viele Rentnerhaushalte in Deutschland sind von Altersarmut betroffen. Wer im aktiven Berufsleben steht, sollte frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um später einmal ein ausreichendes Einkommen zur Verfügung zu haben.
Das Wichtigste in Kürze
- Von Altersarmut spricht man, wenn das Einkommen im Rentenalter nicht ausreicht, um die Lebenshaltungskosten in angemessener Weise zu decken.
- Betroffen sind davon vor allem alleinstehende Frauen sowie Rentner, die während ihres Erwerbslebens ein geringes Einkommen hatten.
- Mit Förderprogrammen etwa beim Riester-Sparen oder der betrieblichen Altersvorsorge will der Staat die Bürger dazu motivieren, die gesetzliche Rente aus eigenen Mitteln aufzustocken.
- Wer frühzeitig mit dem Vermögensaufbau beginnt, kann einer späteren Altersarmut vorbeugen. Dazu eignen sich unter anderem der Erwerb einer eigenen Wohnimmobilie oder das langfristige Fondssparen.
Definition der Altersarmut
Bei der Untersuchung von Armut bezieht sich die Statistik häufig auf bestimmte Bevölkerungsgruppen wie beispielsweise Kinder, Frauen oder Senioren. Die Altersarmut beschreibt somit einen Mangel an finanziellen Mitteln bei Menschen im Rentenalter.
Ob ein Mensch arm ist, definiert man anhand der folgenden Kriterien:
- Im Haushalt ist kein Vermögen vorhanden oder es besteht sogar Verschuldung.
- Die Summe der Einkünfte reicht nicht aus, um die laufenden Ausgaben – vor allem für Miete, Nahrungsmittel, Gesundheitskosten und Medien – in angemessener Weise zu decken.
Ab welchem monatlichen Einkommen Altersarmut vorliegt, lässt sich für Deutschland nicht einheitlich definieren. So kann ein Rentnerpaar, das in einer schuldenfreien Eigentumswohnung lebt, mit einer vergleichsweise niedrigen Rente noch gut auskommen. Ein Paar, das in einer Großstadt zur Miete wohnt, benötigt hingegen eine weitaus höhere Rente zur Deckung der Lebenshaltungskosten.
Als Maßstab für die Altersarmut gilt daher häufig das verbleibende Einkommen nach Abzug der Miet- und Heizkosten. Wenn dieses niedriger ist als die Grundsicherung, gelten die Betroffenen als arm.
Beispiel: Ein Rentner-Ehepaar hat kein nennenswertes Vermögen und bezieht monatlich zusammen 1.300 Euro Rente netto. Für Miete und Nebenkosten muss das Paar pro Monat 600 Euro bezahlen. Damit verbleiben für beide zusammen 700 Euro pro Monat. Dieser Betrag liegt unterhalb der Grundsicherung, deren Regelsatz im Jahr 2020 für Paare 778 Euro (389 Euro pro Person) beträgt.
Altersarmut in Deutschland: Wie ist die Situation?
Laut Expertenschätzungen sind zwischen 15 und 20 Prozent der Rentnerhaushalte in Deutschland von Altersarmut betroffen.
Besonders gefährdet sind Menschen, die während ihres Erwerbslebens nur geringe Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung geleistet haben und daher auch nur eine niedrige Rente erhalten. Dazu zählen unter anderem
- alleinstehende Frauen mit einem hohen Anteil an beruflichen Erziehungspausen und Teilzeitarbeit,
- Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen sowie
- Selbstständige, die fehlende Einzahlungen in die Rentenversicherung nicht mit dem Aufbau von privatem Vermögen kompensiert haben.
Wie hilft der Staat bei der Vorbeugung gegen Altersarmut?
Weil aufgrund der demografischen Entwicklung das Rentenniveau in Zukunft zurückgehen wird, gewinnt die private Ergänzung der Altersvorsorge immer mehr an Bedeutung. Um möglichst viele Menschen zur ergänzenden Altersvorsorge zu motivieren, fördert der Staat bestimmte Anlageprodukte.
Riesterrente
Wer Arbeitnehmer, Beamter oder als Selbstständiger Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung ist, kann die staatliche Förderung für Riester-Vorsorgesparpläne in Anspruch nehmen. Zu Auswahl stehen Bank-, Versicherungs- und Fondssparpläne, und auch die Finanzierung der selbstgenutzten Immobilie ist über Wohn-Riester förderfähig.
Einzahlungen bis zu 2.100 Euro pro Jahr fördert der Staat mit einer Grundzulage bis zu 175 Euro pro Sparer plus 300 Euro für jedes Kind, das ab dem 1. Januar 2008 geboren wurde. Für ältere Kinder beträgt die Förderung 185 Euro.
Ab dem 62. Lebensjahr darf sich der Sparer das Guthaben in Form einer lebenslangen Rente auszahlen lassen. Bis zu 30 Prozent des Guthabens darf er ab diesem Zeitpunkt auch sofort abheben.
Betriebliche Altersvorsorge
Arbeitnehmer haben das Recht, einen Teil ihres Einkommens in einen Vorsorgesparvertrag einzuzahlen, den ihr Arbeitgeber für sie einrichtet. Die Beiträge sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Außerdem ist der Arbeitgeber zu einem Zuschuss von 15 Prozent verpflichtet, wenn der Vertrag ab Januar 2019 abgeschlossen worden ist. Darüber hinaus bieten vor allem größere Betriebe ihren Arbeitnehmern auf freiwilliger Basis eine unternehmensfinanzierte Betriebsrente.
Was bedeutet das Drei-Säulen-Modell?
Wenn es um die Vermeidung von Altersarmut geht, ist häufig vom Drei-Säulen-Modell die Rede. Dieses Bild soll verdeutlichen, dass Bürger bei ihrer Altersvorsorge am besten drei Vorsorgeformen kombinieren: die gesetzliche Rente, die betriebliche Altersvorsorge und den privaten Vermögensaufbau.
Weil sich dann im Rentenalter im Idealfall die Einkünfte aus drei Quellen summieren, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass das Gesamteinkommen für die Bestreitung des Lebensunterhalts im Alter gut ausreicht.
Die nachfolgende Tabelle zeigt, welche konkreten Anlageprodukte und Vorsorgemaßnahmen den einzelnen Säulen zuzurechnen sind:
Säule 1: Gesetzliche Rente
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Säule 2: Betriebliche Altersvorsorge
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Säule 3: Private Altersvorsorge
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· Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung | · Unternehmensfinanzierte betriebliche Altersvorsorge (freiwillige Betriebsrenten) | · Selbstgenutzte Immobilie, die zum Renteneintritt schuldenfrei ist | |
· Einzahlungen in berufsständische Versorgungswerke | · Arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersvorsorge durch Gehaltsumwandlung | · Riester-Sparen | |
· Vorsorge des Staates für Beamtenpensionen | · Freier Vermögensaufbau, beispielsweise mit Investmentfonds oder Indexfonds (ETFs) |
Altersarmut vorbeugen: Private Vorsorge richtig planen
Das beste Mittel, um eine spätere Altersarmut zu vermeiden, ist die Bildung von privatem Vorsorgekapital. Neben dem staatlich geförderten Riester-Sparen eignen sich hierfür vor allem zwei Maßnahmen:
- die selbstgenutzte Wohnimmobilie und
- der langfristige Vermögensaufbau mit Investmentfonds-Sparplänen.
Die selbstgenutzte Wohnimmobilie
Wenn Eigenkapital vorhanden ist und das Einkommen für die monatlichen Raten einer Baufinanzierung ausreichen, können die eigenen vier Wände einen wichtigen Grundstock für die private Altersvorsorge bilden.
Wichtig dabei ist, dass die Wohnung oder das Haus bis zum Rentenbeginn schuldenfrei ist. Dann fallen im Rentenalter keine Mietkosten an, und der Bewohner hat lediglich die laufenden Nebenkosten für Heizung, Wasser, Strom und Instandhaltung zu tragen. Weil sich im Vergleich zum Mieterhaushalt die Kosten um mehrere hundert Euro monatlich reduzieren, kann der Eigentümer mit einer entsprechend niedrigeren Rente auskommen.
Fondssparpläne
Schon mit geringen monatlichen Raten lässt sich mit Fondssparplänen langfristig Kapital aufbauen. Damit eignet sich das Fondssparen je nach individuellen finanziellen Verhältnissen als Alternative oder Ergänzung zum Eigenheim.
Wichtig dabei ist, möglichst früh anzufangen und lange durchzuhalten. Das bringt zwei Vorteile: Beim langfristigen Fondssparen sinkt das durch die Schwankungen an der Börse bedingte Verlustrisiko, und der Zuwachs des Kapitals beschleunigt sich dank des Zinseszinseffektes.
Beispiel: Wer 35 Jahre lang monatlich 150 Euro in einen Fondssparplan einzahlt, hat bei einer angenommenen Rendite von 4,5 Prozent am Ende ein Guthaben von rund 150.000 Euro auf dem Konto. Je nach Hinterbliebenenschutz und Anbieter reicht dieser Betrag, um später gegen Einmalzahlung eine Privatrente von rund 400 bis 500 Euro monatlich zu erhalten.
Zur Wahl stehen beim Fondssparen aktive Fonds und Indexfonds (ETFs). Bei aktiven Fonds entscheidet ein Fondsmanager über die Wertpapierauswahl, während der ETF einen Index wie beispielsweise den Aktienindex DAX oder den MCSI-Weltaktienindex abbildet. ETFs können im Regelfall niedrigere Nebenkosten beim Kauf und der Verwaltung vorweisen als aktiv gemanagte Fonds.
Tipp: Um das Risiko möglichst breit zu streuen, sollten Sie einen Fonds oder ETF wählen, der sein Anlagekapital weltweit verteilt.