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Zusatzverdienst zur Rente: So viel dürfen Sie extra verdienen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Wie viel Geld darf ein Rentner sich hinzuverdienen? Das hängt in der Regel vom Alter ab. Ist allerdings die sogenannte Regelaltersgrenze bereits überschritten, sind dem Hinzuverdienst keine Grenzen gesetzt.

Für Senioren, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, wird diese Grenze schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Für vor dem 1. Januar 1947 Geborene liegt sie noch bei 65 Jahren, erläutert die Deutsche Rentenversicherung. Abschläge bei ihrer Rente müssen demnach diejenigen hinnehmen, die schon vor dem 65. oder 67. Lebensjahr ihre Rente beziehen und weiterhin arbeiten wollen. Wer die volle Rente erhält, muss derzeit eine Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro pro Monat einhalten.

Tätigkeit immer anmelden

In jedem Fall sollten Ruheständler ihre Erwerbstätigkeit beim Rentenversicherungsträger melden. Dort erfahren sie, ob ihr Verdienst die Grenzen einhält oder überschreitet. Als Hinzuverdienst gelten nicht nur der Bruttolohn, sondern auch Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder Gewerbetätigkeit.

Verdienstgrenzen sind dem Rentenbescheid zu entnehmen

Mehr Spielraum beim Hinzuverdienen haben diejenigen Senioren, die sich ihre Rente nur als Teilrente auszahlen lassen. Hier werden die Hinzuverdienstgrenzen individuell berechnet. Entscheidend sind hierbei unter anderem der frühere Verdienst und die rentenrechtlichen Zeiten der letzten drei Kalenderjahre. Hier hilft Älteren ein Blick in den Rentenbescheid weiter: Dort sind die Hinzuverdienstgrenzen aufgelistet.

Immer mehr Rentner verdienen sich etwas hinzu

Laut einem am Mittwoch im Kabinett vorgestellten Rentenversicherungsbericht haben immer mehr Ältere einen regulären Job. Bei den 60- bis 64-Jährigen liegt die Erwerbstätigenquote derzeit bei fast 50 Prozent. Im Jahr 2000 waren es erst 20 Prozent.