Zum Ausschlagen einer Erbschaft bleiben nur sechs Wochen Zeit
Stand: 18.02.2014
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Koblenz - Erben sollten einen Nachlass erst nach einer Prüfung der Vermögensverhältnisse des Verstorbenen annehmen. Denn treten sie es an, haften sie für das Erbe auch, wenn es vor allem aus Schulden besteht. Wer das vermeiden möchte, kann die Erbschaft ausschlagen. Dazu bleiben allerdings nur sechs Wochen Zeit, erläutert die Rechtsanwaltskammer Koblenz.
Diese Frist kann nicht verlängert werden. Wann sie beginnt, hängt davon ab, ob es eine gesetzlich oder testamentarisch geregelte Erbfolge gibt. Im letzten Fall läuft sie ab Testamentseröffnung, im ersten ab dem Zeitpunkt, in dem der Erbberechtigte vom Todesfall und den Umständen seiner Erbenstellung erfährt. Ein schlechtes Gewissen müssen diejenigen, die eine Erbschaft ausschlagen, nicht haben: Sie sind nicht zum Erben verpflichtet, betont die Kammer.