Zinsgewinne: Steuerlast durch Freibeträge der Kinder senken
Stand: 08.02.2013
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Berlin - Eltern können Steuern auf Kapitalerträge sparen, wenn sie ihr Vermögen in der Familie verteilen. Der Grund: Kindern stehen ebenso wie den Eltern jährliche Freibeträge bei der Einkommensbesteuerung zu, so der Bundesverband deutscher Banken in Berlin. Nach einer Gesetzesänderung wird der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer für 2013 rückwirkend ab Jahresbeginn auf 8130 Euro abgehoben.
Verfügen die Kinder nur über Einnahmen aus Kapitalvermögen - zum Beispiel Zinsen für Geld auf dem Tagesgeldkonto oder Gewinne von Fonds - steht ihnen im Jahr ein Freibetrag von insgesamt 8.967 Euro zu. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem Grundfreibetrag über 8.130 Euro, dem Sparer-Pauschbetrag über 801 Euro und dem Sonderausgaben-Pauschbetrag über 36 Euro.
Voll ausgeschöpft wird der gesamte Freibetrag erst bei recht hohen Anlagesummen. Ein Beispiel: Bei einer angenommenen Verzinsung von 2 Prozent müssen insgesamt 448.350 Euro angelegt werden, damit die Zinserträge den Freibetrag erreichen.
Grundsätzlich gilt: Die Schenkung von Kapitalvermögen an Kinder ist bis zu einem Betrag von 400.000 Euro steuerfrei. Dieser Betrag gilt für jedes Kind, und er kann nach Ablauf von zehn Jahren erneut in Anspruch genommen werden. Anerkannt wird die Schenkung aber nur, wenn sie glaubhaft ist. Das heißt, Eltern dürfen danach nicht mehr auf das verschenkte Kapital und dessen Erträge zurückgreifen.