Zinsanpassung bei variablen Sparverträgen prüfen
Stand: 19.03.2014
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Erfurt - Verbraucher, die einen Sparvertrag mit variablen Zinsanpassung abgeschlossen haben, sollten die Anpassung prüfen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Thüringen hin. Nach Erkenntnissen der Verbraucherzentrale passen Kreditinstitute ihre Konditionen zwar in Zeiten fallender Zinsen an, belassen sie bei steigenden Zinsen jedoch auf niedrigem Niveau. Dadurch entgingen den Sparern oft erhebliche Erträge.
In diesem Zusammenhang weist die Verbraucherzentrale auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (BGH) hin, derzufolge Kreditinstitute variable Zinssätze nicht willkürlich ändern dürfen (Az.: XI ZR 197/09, Az. XI ZR 52/08). Vielmehr müssen die Unternehmen das bei Vertragsschluss bestehende Verhältnis zwischen Markt- und Vertragszins während der gesamten Laufzeit als Grundlage für ihre Berechnungen heranziehen.
Die Verbraucherzentrale hat bei Überprüfungen festgestellt, dass Banken in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen bislang oft keine nachvollziehbaren Kriterien zur Anpassung des Zinssatzes anhand der Marktentwicklung angeben. Insbesondere Kunden, deren Guthaben durch eine fiktive Kapitalertragssteuer gemindert wurde, sollten auf eine Neuberechnung bestehen. Die Erfahrung habe gezeigt, dass sich häufig Rückerstattungsansprüche ergeben - zum Teil in Höhe von mehreren Tausend Euro.