Zeitung: Koalition plant Milliardenkürzung bei kalter Progression
Stand: 21.05.2015
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Berlin - Die große Koalition will die Steuerzahler nach einem Bericht der "Rheinischen Post" bereits im kommenden Jahr um gut 1,4 Milliarden Euro entlasten. Das Blatt (Donnerstagsausgabe) beruft sich auf einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu einem bereits im parlamentarischen Verfahren befindlichen Gesetzentwurf zum Steuerrecht. Aus der Koalition hieß es dazu allerdings, der Abstimmungsprozess in dieser Sache sei noch nicht abgeschlossen.
"Zum Abbau der kalten Progression werden die Tarifeckwerte um die kumulierte Inflationsrate der Jahre 2014 und 2015 nach rechts verschoben", heißt es laut "Rheinischer Post" in dem Antrag. Damit würde die Inflationsrate im Steuertarif berücksichtigt, womit bestimmte Steuersätze jeweils erst ab einem höheren Einkommen fällig würden. Wirksam werden soll dies demnach ab 2016.
Eingefügt werden sollen die neuen Regelungen dem Bericht zufolge in den vorliegenden Gesetzentwurf zur Anhebung von Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und Kinderzuschlag. Deswegen könnten auch die Änderungen zur kalten Progression bereits am 19. Juni vom Bundestag beschlossen werden, am 10. Juli dann vom Bundesrat. Dessen Zustimmung wäre zu dem neuen Gesetz erforderlich.
Bei kalter Progression geht es darum, dass Einkommenszuwächse durch Inflation und progressiven Steuertarif teilweise aufgezehrt werden. Durch die Berücksichtigung der Inflation im Steuertarif würde dies vermieden.
Um den ursprünglichen Gesetzentwurf zur Erhöhung der Freibeträge ging es am Mittwoch in einer Anhörung des Bundestags-Finanzausschusses. Der SPD-Berichterstatter Frank Junge wies in Berlin darauf hin, dass die Experten dabei die Auffassung der SPD bekräftigt hätten, wonach der Kinderfreibetrag aus verfassungsrechtlichen Gründen bereits rückwirkend ab 2014 angehoben werden müsse. Dies ist bislang erst ab 2015 vorgesehen. Junge forderte deswegen auch eine rückwirkende Erhöhung des Kindergeldes ab 2014.