Zeitung: Fondsgesellschaften erheben keine Erfolgsgebühren mehr
Stand: 03.02.2014
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München - Anleger müssen bei den beiden Fondsgesellschaften Union und DWS künftig keine Erfolgsgebühren mehr zahlen. Das bestätigten Sprecher der Gesellschaften der "Süddeutschen Zeitung" (Montagsausgabe). Diese Gebühren fielen immer dann an, wenn ein Fonds einen bestimmten Vergleichswert übertrifft - etwa wenn ein Aktienfonds bessere Renditen abwirft als der Leitindex Dax.
So zahlen Anleger zusätzlich, wenn sich der Fonds gut entwickelt, bekommen aber nichts zurück, wenn es schlecht läuft.
In Deutschland hatte die Finanzaufsicht Bafin diese Gebühren im Juni 2013 verboten, allerdings gilt die Regel nur im Inland. Nach der neuen Bafin-Regel müssen die Anbieter Misserfolg und Erfolg fünf Jahre lang aufrechnen. Dadurch gleichen sich gegenläufige Bewegungen in der Entwicklung der Fonds aus, der Anleger muss unterm Strich weniger bezahlen.