Zahlungsverkehr: Maximal 50 Münzen pro Einkauf

Ralph Wefer
Director Communications - Banking & Insurance
Stand: 05.04.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Berlin - Münzen dürfen beim Bezahlen nur in begrenzter Höhe eingesetzt werden. Der Einzelhandel sei nicht verpflichtet, mehr als 50 Geldstücke auf einmal anzunehmen, erläutert der Bundesverband deutscher Banken in Berlin. Für Gedenkmünzen gelte darüber hinaus ein Höchstbetrag von 200 Euro, sollten sie im Zahlungsverkehr auftauchen. Anders verhält es sich bei Geldscheinen: Sie seien gesetzliche Zahlungsmittel in unbegrenzter Höhe.
Zinsticker für Tages- und Festgeld
Die Zinsen für folgende Laufzeiten wurden erhöht:
- 2 Jahre 2,40 % p.a. (vorher 2,35 % p.a.)
- 3 Jahre 2,35 % p.a. (vorher 2,30 % p.a.)
Tagesgeld der Instabank:
2,21 % Zinsen p.a. (vorher 2.20 % p.a.)
Tagesgeld der BNF Bank:
2,40 % Zinsen p.a. (vorher 2,10 % p.a.)
Tagesgeld der Bank of Scotland:
3,50 % Zinsen p.a. für jeden Cent bis 500.000 Euro,
garantiert für 2 Monate ab Kontoeröffnung
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