Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Zahlung einbehaltener Miete nach Mangelbeseitigung ist Pflicht

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Karlsruhe - Bei Mängeln in ihrer Wohnung haben Mieter das Recht, einen Teil ihrer Miete einzubehalten. Lässt der Vermieter die Mängel jedoch beseitigen, muss die Nachzahlung umgehend erfolgen.

Andernfalls muss der Mieter mit einer Kündigung rechnen. Das ergibt sich aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) in Kalsruhe (Az.: VIII ZR 221/14). Darüber berichtet die Zeitschrift "Das Grundeigentum" (Heft 22/2014) des Eigentümerverbandes Haus und Grund Berlin. In dem verhandelten Fall hatte ein Mieter wegen eines nichtbeseitigten Mangels einen Teil seiner Miete zurückbehalten. Nachdem der Vermieter den Mangel beseitigt hatte, wollte er von dem Mieter die Nachzahlung eintreiben. Da dieser aber zeitweise im Ausland war, bekam der Vermieter die Nachzahlung verspätet. Daher kündigte er das Mietverhältnis.

Die Klage des Mieters dagegen hatte keinen Erfolg: Wird ein Mangel beseitigt, bestehe kein Recht mehr auf das Einbehalten der Miete. Das Geld muss nachgezahlt werden. Dass der Mieter in diesem Fall im Ausland war, erschien den Richtern kein ausreichender Grund. Denn er habe für diesen Fall keine Vorkehrungen getroffen, obwohl er damit rechnen musste, dass der Mangel jederzeit beseitigt wird.