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Zahl der Doppeljobber steigt: worauf Arbeitnehmer achten sollten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Reicht der Verdienst aus dem Hauptberuf nicht aus, um damit alle Kosten zu decken, gehen viele Arbeitnehmer noch einem Zweitjob nach. Doch aufgepasst: Doppeljobber müssen zahlreiche arbeitsrechtliche Regeln beachten. Denn wer bis spät am Abend kellnert und deswegen am nächsten Morgen durchhängt, riskiert seinen Hauptjob.

Bundesweit hatten 2008 mehr als 1,4 Millionen Menschen einen Zweitjob, wie eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin ergeben hat. Das waren rund 3,7 Prozent aller Erwerbstätigen. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern gibt es in Deutschland zwar eher wenige Männer und Frauen mit mehreren Jobs. Allerdings ist ihre Zahl in jüngster Zeit deutlich gestiegen: 2002 hatten erst etwa 800 000 Menschen einen Zweitjob.

Dazu gehören keineswegs nur Erwerbstätige mit einem geringen Ausbildungsniveau, wie DIW-Experte Karl Brenke in der Studie erläutert. Zwar sei in den vergangenen Jahren die Zahl der Zweitjobber stark gestiegen, die in ihrer ersten Beschäftigung Hilfstätigkeiten ausüben. Allerdings nähmen auch Künstler, Landwirte, Wissenschaftler, Juristen und Fachkräfte im Sozialbereich häufig eine zweite Beschäftigung an. Somit gebe es eine zweigeteilte Entwicklung: Es seien Zuwächse bei Zweitjobbern mit einfachen wie auch komplexen Tätigkeiten im Hauptberuf zu verzeichnen.

Grundsätzlich ist es das gute Recht eines Arbeitnehmers, mehrere Arbeitsverhältnisse einzugehen. Allerdings dürften sich diese Tätigkeiten nicht zeitlich überschneiden, erklärt Heike Helfer, Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Berlin. "Außerdem müssen die beiden Jobs miteinander vereinbar sein." Dabei dürften die Interessen des Hauptarbeitgebers nicht eingeschränkt werden.

Anzeigepflichtige vs. genehmigungspflichtige Nebenjobs

Was das im Einzelfall konkret bedeutet, ist mitunter ziemlich kompliziert. "Man unterscheidet nämlich zwischen anzeigepflichtigen und genehmigungspflichtigen Nebenjobs", erklärt Prof. Jens Schubert. "Nur einmalige, kleinere Tätigkeiten sind nicht anzeigepflichtig - es sei denn, man arbeitet beim Konkurrenzunternehmen", sagt der Rechtsexperte der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi in Berlin. Hilft eine Friseuse also ausnahmsweise einmal im Restaurant aus, muss sie dem Chef nicht Bescheid sagen.

Wird das zur Regel, sieht die Sache anders aus. "Der Zweitjob ist in der Regel anzeigepflichtig", führt Schubert aus. "Ist man durch ihn so eingebunden, dass er den Erstjob nachhaltig beeinflusst, ist er sogar genehmigungspflichtig." Dazu gehöre beispielsweise, wenn man abends so lange oder körperlich so anstrengend arbeitet, dass man morgens beim Dienstantritt im Hauptjob schon erschöpft ist. Für so einen Zweitjob brauchen Beschäftigte also die Erlaubnis vom Chef.

Das gelte auch, wenn ein wichtiger Manager bei der Konkurrenz aushilft oder durch den Zweitjob ein Imageschaden entstehen könnte, ergänzt Schubert. Ein PR-Fachmann in einem Unternehmen, das sich für Solarenergie einsetzt, kann also nicht ohne weiteres nebenbei für Atomtechnik Werbung machen.

Urlaub und Versicherung

Aufpassen sollten Doppeljobber auch beim Thema Urlaub. "Wer im Hauptjob Urlaub hat, darf in dieser Zeit nicht voll im Zweitjob arbeiten", erläutert Schubert. Schließlich ist der Urlaub zur Erholung gedacht. Wollen Arbeitnehmer in dieser Zeit dennoch tüchtig ranklotzen, müssen sie sich das ebenfalls vom Hauptarbeitgeber genehmigen lassen.

Schwierig wird es, wenn man sich im Zweitjob verletzt und deswegen im Hauptberuf ausfällt. "Es ist extrem wichtig, auch bei der Zweitstelle unfallversichert zu sein", mahnt Prof. Schubert. Denn wer nebenbei schwarz und unversichert putzt oder tapeziert und sich dabei ein Bein bricht, ist durch den Hauptjob nicht abgesichert.

Wer sich unsicher ist, welche Regeln und Einschränkungen für ihn gelten, sollte sich beim Betriebs- oder Personalrat schlaumachen, rät Schubert. "Denn wer solche Regelungen ignoriert und den Hauptarbeitgeber nicht korrekt informiert, kann eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall eine Kündigung im Hauptjob riskieren."

Zweitjob vorher durchrechnen

Viele nehmen einen Zweitjob an, um ihr Einkommen aufzubessern. Beschäftigte rechnen aber besser vorher durch, ob sich die Schufterei wirklich auszahlt. "Man muss natürlich beide Jobs versteuern", sagt Prof. Jens Schubert. "Dabei muss man aufpassen, dass man durch den Zweitjob nicht in eine Einkommensklasse rutscht, in der man deutlich mehr Abgaben bezahlen muss", warnt der Verdi-Rechtsexperte.