Wohnungskauf: Keine Grunderwerbsteuer auf Instandhaltungsrücklage
Stand: 23.12.2013
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Berlin - Käufer einer Eigentumswohnung müssen auf vorhandene Rücklagen für Instandhaltungen keine Grunderwerbsteuer zahlen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin hin.
Daher sollten sie unbedingt vor Vertragsabschluss mit dem Verkäufer und dem Notar klären, dass im Kaufpreis enthaltene Rücklagen nicht zum Kaufpreis zählen und damit auch nicht in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einfließen. Die Grunderwerbsteuer steigt in einigen Bundesländern zum 1. Januar. In Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein steigen die Steuersätze auf dann 6, 5 und 6,5 Prozent.