Wie Steuerzahler von Gerichtsverfahren anderer profitieren können
Stand: 26.01.2015
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Berlin - Für Steuerzahler kann es sich lohnen, laufende Gerichtsverfahren zum Steuerrecht im Blick zu behalten: Fällt ein Urteil günstig aus, profitieren alle Steuerzahler davon.
Wer nicht mit seinem Steuerbescheid zufrieden ist, geht manchmal bis vor Gericht, um durchzusetzen, welche Kosten er steuerlich geltend machen darf und welche nicht. Von einem positiven Gerichtsurteil können alle anderen Steuerzahler ebenfalls profitieren. Lohnenswert ist es auch, laufende Verfahren im Blick zu behalten, erklärt die Stiftung Warentest in dem "Finanztest"-Spezial-Heft "Steuern 2015". Dann sollten sie dafür sorgen, dass ihr Steuerfall in dem umstrittenen Punkt offenbleibt.
Drei Verfahren im Überblick:
Kindergeld:
Eltern, deren Kinder über den 25. Geburtstag hinaus studieren oder eine Ausbildung machen, können sich Hoffnungen auf Nachzahlungen machen. Nach Angaben der "Finanztest"-Experten muss das Bundesverfassungsgericht entschieden, ob die Familienkasse bis zum 27. Lebensjahr Kindergeld zahlen muss (Az.: 2 BvR 646/14). Eltern sollten Einspruch gegen den ablehnenden Kindergeldbescheid und die Ablehnung der Kinderfreibeträge im Steuerbescheid einlegen.
Werbungskosten:
Für Anleger kann ein Verfahren vor dem Bundesfinanzhof interessant sein (Az.: VII R 18/14) interessant sein. Hier geht es um die Anerkennung von Werbungskosten. Entschieden werden soll, ob Kosten wie Depot-, Verwaltungsgebühren und Kreditzinsen bei der Abgeltungsteuer berücksichtigt werden sollen.
Scheidung:
Scheidungskosten sind von der Steuer absetzbar. Das zumindest entschied das des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (Az.: 4 K 1976/14). Doch auch diese Frage ist noch nicht abschließend juristisch geklärt. Das letzte Wort hat nun der Bundesfinanzhof (BFH) (Az.: VI R 66/14).
Doch wie erfahren Steuerzahler von entsprechenden Verfahren? Einfach ist die Recherche auf den Internetseiten des BFH. Hier werden alle anhängigen Verfahren aufgelistet. Gesucht werden können auch Fälle, die beim Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof liegen.