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Wie funktioniert eigentlich die Riester-Rente?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Berlin - Die Riester-Rente gilt inzwischen als solides Standbein der Altersvorsorge. Das haben immerhin schon fast 14 Millionen Sparer verstanden, weitere 30 Millionen jedoch könnten die Riester-Rente noch abschließen, haben es aber bisher nicht getan. Viele davon, weil sie sich unzureichend informiert fühlen. Wer darf überhaupt riestern?

Im Grundsatz gilt: Von der staatlichen Förderung sollen alle profitieren, die von der Rentenabsenkung betroffen sind. Arbeitnehmer zählen genauso dazu wie Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst. Auch Auszubildende und Arbeitslose haben Anspruch auf die Förderung. Darüber hinaus haben Selbstständige die Möglichkeit, sich einen geförderten Riester-Vertrag abschließen zu lassen. Dazu zählen etwa Handwerker, die in der Handwerksrolle eingetragen sind, oder auch Seelotsen oder Künstler, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind.

Doppelte Förderung

Gefördert werden die Verträge doppelt. Seit 2008 erhalten Sparer als Grundzulage 154 Euro im Jahr, für jedes Kind gibt es 185 Euro, für den ab 2008 geborenen Nachwuchs sogar 300 Euro jährlich. Diese Zulagen werden direkt auf den Vertrag gutgeschrieben. Zusätzlich können die Beiträge - inklusive der Zulagen - bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Um die volle Förderung zu erhalten, müssen Sparer in ihren Vertrag bestimmte Mindestsummen einzahlen. Dieser sogenannte Mindesteigenbeitrag liegt bei vier Prozent ihres Vorjahreseinkommens, maximal jedoch bei 2.100 Euro.

Die staatliche Förderung hat aber auch Nachteile, denn der Gesetzgeber hat sehr genau festgelegt, was man mit seinem Riester-Geld machen darf. Der Normalfall ist eine Altersrente. Der Versicherte kann auch 30 Prozent des angesparten Geldes zum 60. Geburtstag ausgezahlt bekommen.

Demgegenüber stehen zahlreiche Restriktionen, die als schädliche Verwendung gelten und dazu führen, dass alle Rücklagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen. So dürfen Sparer den Vertrag nicht vor dem 60. Geburtstag auflösen und sich das Geld auszahlen lassen. Außerdem darf das angesparte Kapital mit den Zulagen beim Tod nur unter Ehegatten und nur in einen Riester-Vertrag vererbt werden. Es besteht die Möglichkeit, für andere Erben eine Lebensversicherung und eine Rentengarantiezeit (meist fünf Jahre) in den Riester-Vertrag einzubeziehen, die zu Lebzeiten allerdings Riester-Rendite kostet.

Steuern auf Rente dürften gering sein

Die Rente aus dem Riester-Vertrag wird im Rentenalter auf jeden Fall zu 100 Prozent versteuert. Allerdings wird die Steuer gegenüber den heutigen Vorteilen eher gering sein - vor allem, wenn man nur eine geringe Rente bezieht. Wer im Jahr 2020 eine gesetzliche Rente von 1.000 Euro bekommt, muss davon 800 Euro versteuern. Wenn man zusätzlich 400 Euro Riester-Rente bezieht und noch 250 Euro aus einer privaten Rentenversicherung erhält, sind darauf nach heutigem Steuerrecht und Abzug aller Vergünstigungen gerade einmal 1.000 Euro Steuern im Jahr zu zahlen. Demgegenüber steht einem Gutverdiener mit zwei Kindern über 30 Jahre eine Förderung von fast 30.000 Euro aus Zulagen und Steuervorteilen zu.