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Werbungskostenpauschale: 1.000 Euro pro Ehepartner

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Die Werbungskostenpauschale beträgt für jeden Arbeitnehmer 1.000 Euro. Gehen beide Ehepartner arbeiten und werden gemeinsam veranlagt, steht dieser Betrag beiden zu. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin.

Bis zu einem Betrag von 1000 Euro berücksichtigt das Finanzamt Werbungskosten bei jedem Arbeitnehmer automatisch und ohne Nachweise. Wer höhere Ausgaben geltend machen will, muss diese belegen.

Gemeinsam veranlagte Ehepaare können dies nutzen, auch wenn einer der Partner die Pauschale nicht erreicht. Ein Beispiel: Hat der eine Ehegatte Werbungskosten in Höhe von 900 Euro und der andere Partner Werbungskosten von 1200 Euro, können insgesamt Werbungskosten von 2200 Euro berücksichtigt werden. Denn dem Ehegatten mit den niedrigeren Werbungskosten steht die Pauschale von 1000 Euro zu.