Wenn der Arbeitgeber Versicherungskosten übernimmt
Stand: 07.11.2016
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Berlin - Einige Arbeitnehmer haben sich bestimmt schon einmal folgende Frage gestellt: Gehören Versicherungskosten, die der Arbeitgeber übernimmt, zu den steuerpflichtigen Lohnkosten? Prinzipiell ist das schon der Fall, aber es gibt auch Ausnahmen, wie kürzlich ein Urteil des Bundesfinanzhofes bekräftigte.
Mancher Arbeitgeber übernimmt für seine Beschäftigten bestimmte Versicherungskosten. Hier stellt sich immer wieder die Frage: Ist das steuerpflichtiger Arbeitslohn oder nicht? Nicht unbedingt, wie aus einem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) hervorgeht, auf das der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) aufmerksam macht. Die Richter befanden, dass die eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH nicht als Lohn der angestellten Anwälte anzurechnen ist (Az.: VI R 74/14). Denn diese Versicherung deckt allein die Risiken aus der Führung von Mandaten der GmbH ab.