Wenn Banken Entgelte für Dienstleistungen verlangen
Stand: 26.08.2014
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Leipzig - Für freiwillige Dienstleistungen, mit denen keine gesetzliche Pflicht erfüllt wird, können Banken ein angemessenes Entgelt verlangen.
Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Kunden Post der Bank unbefristet in einer Bankfiliale zur Abholung bereitgehalten haben möchten. Einige Geldinstitute verlangen dafür 25 Euro bis 60 Euro pro Jahr. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Sachsen sind 250 Euro für diesen Service dagegen nicht angemessen. Verbraucher, die sich mit solchen hohen Beträgen konfrontiert sehen, sollten die Zulässigkeit entsprechender Entgeltklauseln im Preis- und Leistungsverzeichnis ihrer Bank überprüfen lassen.