Welche Wege aus der Schuldenfalle führen
Stand: 08.02.2011
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Berlin - Viele Verbraucher finanzieren Auto, Wohnungseinrichtung oder Kleidung mit Ratenkrediten. Wer regelmäßig Geld verdient, für den sind die fälligen Raten in der Regel kein Problem. Doch wenn Schicksalsschläge wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit die Planung zerstören, bleiben Einkünfte weg und Kredite können oft nicht mehr bedient werden. Da kann es schnell passieren, dass man in die Schuldenfalle tappt.
Schuldnerberater können den Verbrauchern helfen, sich in einem geregelten Verfahren aus der Schuldenfalle zu befreien. Dazu müssen die Betroffenen zunächst auf viel verzichten. Danach können sie aber von vorne beginnen.
Regelung mit dem Gläubiger finden
Von Überschuldung sprechen Experten, wenn das Einkommen über einen längeren Zeitraum trotz Einsparungen nicht mehr ausreicht, die Lebenshaltungskosten sowie fällige Raten und Rechnungen zu bezahlen. Schuldnerberater sehen zunächst in der außergerichtlichen Regulierung den Königsweg. Der Berater prüft dabei zusammen mit dem Verbraucher die Zahlungsverpflichtungen, ordnet sie und versucht, eine einvernehmliche Regelung mit den Gläubigern zu finden.
Scheitert der außergerichtliche Einigungsversuch, gibt es die Möglichkeit eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens. Dabei wird versucht, auch gegen den Willen einer Minderheit der Gläubiger einen Forderungsverzicht zu erreichen.
Letzter Ausweg Verbraucherinsolvenz
Erst wenn diese Versuche misslingen, wird eine Verbraucherinsolvenz eingeleitet. Beim zuständigen Insolvenzgericht sind unter anderem einzureichen: eine Bescheinigung über die gescheiterte außergerichtliche Einigung, ein Antrag auf Restschuldbefreiung, eine detaillierte Übersicht über das Einkommen und ein Verzeichnis der Gläubiger mit deren Forderungen.
Anschließend beginnt eine sechsjährige Wohlverhaltensphase. In dieser Zeit begleicht der Betroffene so viele Forderungen, wie er kann. Das Vermögen, das der Schuldner nicht zwingend braucht, kann beschlagnahmt und versilbert werden.
Wer keine Arbeit hat, muss sich während des Insolvenzverfahrens "redlich darum bemühen" und jeden Wohnort- und Arbeitswechsel melden. Die Höhe des "pfändbaren Einkommens" hängt von der Höhe des Gehalts und von der Anzahl der im Haushalt lebenden unterhaltspflichtigen Personen ab. Damit soll gewährleistet werden, dass dem Schuldner genug zum Leben bleibt. Im Gegenzug ist er vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen geschützt.
Ohne Verbraucherinsolvenzverfahren können Gläubiger aus rechtskräftigen Urteilen und Vollstreckungsbescheiden 30 Jahre lang die Zwangsvollstreckung betreiben. Hält sich der Betroffene während des Verbraucherinsolvenzverfahrens an alle Regeln, werden die restlichen Schulden nach den sechs Jahren gestrichen.