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Welche Steuerklasse passt? Paare haben nach der Hochzeit die Wahl

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

München - Berufstätige Ehepartner werden vom Finanzamt nach der Hochzeit automatisch in die Steuerklasse IV eingruppiert. Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern hin. Ist nur ein Ehepartner berufstätig, wird dieser automatisch in die Steuerklasse III eingestuft. Egal welche Steuerklasse gewählt wird, unterm Strich ist die Steuerbelastung am Ende gleich hoch. Allerdings hat die Wahl der Steuerklasse Auswirkungen auf die Liquidität während des Jahres beziehungsweise auf eventuelle Nachzahlungen oder Erstattungen.

Bei der Kombination IV/IV bekommen Paare vom Brutto genauso viel abgezogen wie vorher in Klasse I. Das ist für Partner mit gleichem Einkommen optimal. Steuert jedoch einer von beiden 60 Prozent oder mehr zum Haushaltseinkommen bei, kann sich ein Wechsel in die Kombination III/V auszahlen. Der Besserverdiener wählt dann Klasse III mit niedrigeren Abzügen. Monatlich steht dem Paar dann mehr Geld zur Verfügung. Allerdings fällt eine eventuelle Steuererstattung geringer aus, oder es wird sogar eine Nachzahlung fällig.

Um die Steuerlast gerechter zu verteilen, gibt es das sogenannte Faktorverfahren. Als Berechnungsgrundlage dient hier die Steuerklassenkombination IV/IV. Die steuermindernde Wirkung des Ehegattensplittings wird mittels des Faktors berücksichtigt. Wer vom Faktorverfahren oder der Steuerklassenkombination III/V profitieren will, muss den Wechsel gemeinsam mit dem Ehegatten beim Wohnsitz-Finanzamt beantragen. Pro Jahr ist nur ein Steuerklassenwechsel möglich. Er muss bis spätestens 30. November beantragt werden, um für das laufende Jahr zu gelten.