Welche Policen brauchen Eigenheimbesitzer?
Stand: 10.05.2013
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Bremen - Wie wichtig der Schutz der eigenen vier Wände ist, merken viele erst, wenn es Probleme gibt: Ein Brand, Wasserschäden oder ein abgedecktes Dach können schnell einige Hunderttausend Euro kosten. Kaum jemand dürfte in der Lage sein, das vom Ersparten zu bezahlen. Deshalb sollte die eigene Immobilie optimal versichert sein.
Eine Wohngebäudeversicherung schütze vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Sturm, sagt Gabriele Zeugner, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Bremen. Ein Muss für jeden Hausbesitzer. Der Preis richtet sich nach dem Wert und der Lage des Hauses. Allerdings sind die Preisunterschiede zwischen den Anbietern oft groß. "Normalerweise sollte man den vollen Versicherungsschutz bei einem Versicherer abschließen", sagt Zeugner.
In Einzelfällen könne es aber sinnvoll sein, häufige Schäden getrennt zu versichern, um die Prämie für eine günstige Gebäueversicherung nicht in die Höhe zu treiben. "Wer eine Wohngebäudeversicherung abschließt, sollte darauf achten, einen Vertrag zu aktuellen Bedingungen zu unterschreiben", empfiehlt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten (BDV) in Henstedt-Ulzburg. So würden etliche Versicherer mittlerweile darauf verzichten, zu prüfen, ob ein Schaden fahrlässig verursacht worden sei. Wer bisher beispielsweise einen Adventskranz unbeaufsichtigt ließ, bekam den Schaden im Brandfall nicht oder nur zum Teil ersetzt. Rudnik rät: "Wer einen Altvertrag hat, sollte sich bei seinem Versicherer nach neuen Bedingungen erkundigen."
Elementarschaden-Police
Diese Versicherung bietet Schutz vor Schäden durch Naturgewalten, die nicht selten einen Totalverlust zur Folge haben. "Mit einer normalen Gebäudeversicherung ist man nicht gegen Hochwasser, Starkregen oder große Schneelasten versichert", sagt Rudnik. Dafür brauche es zusätzlich eine Elementarschadenversicherung. "Gegen Elementarschäden sollte sich jeder Hausbesitzer versichern, selbst wenn das Haus nicht in einem Gefährdungsgebiet steht", sagt auch Zeugner. Die Versicherungssumme sollte so gewählt werden, dass keine Unterversicherung auftritt.
Der komplette Wiederaufbau wird vom Versicherer nur bei einer "gleitenden Neuwertversicherung" übernommen, welche die Kostensteigerung seit Errichtung des Hauses berücksichtigt. "Man sollte darauf achten, dass alle Gebäudeteile mit abgesichert sind", rät Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Dazu zählten auch Nebengebäude wie die Garage oder das Terrassendach. Auch die Photovoltaikanlage auf dem Dach sollte mitversichert werden.
Hausratversicherung
"Der Hausrat muss getrennt versichert werden", sagt Schweda. Die Einrichtung ist bei einer Gebäudepolice nicht geschützt. Eine Hausratversicherung lohnt sich vor allem bei Inventar von einigem Wert: "Wenn man nur einen kleinen bescheidenen Haushalt hat, als Student etwa, sehen wir eher keinen Bedarf", sagt Thorsten Rudnik. Auch hier sind die Preisunterschiede zwischen den Versicherern zum Teil beträchtlich. Wichtig ist, den Wert des Inventars vor Abschluss einer Police möglichst genau zu schätzen. Ganz leicht kann man die Police der Hausratversicherung einsehen. "Wenn die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt ist, werden die Schäden nur anteilig übernommen", warnt Schweda.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
"Wenn im Winter nicht gestreut wurde und jemand auf dem Grundstück verunglückt, kann das ohne Haftpflichtversicherung schnell teuer werden", sagt Rudnik. Es drohten Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Verdienstausfall und schlimmstenfalls eine lebenslange Rente. Eigenheimbesitzer seien über ihre private Haftpflicht bereits ausreichend versichert.
"Wer vermietet, benötigt einen speziellen Haftpflichtschutz", warnt Rudnik. Dabei sollte die Deckungssumme für Sach- und Personenschäden nicht unter fünf Millionen Euro liegen. Bei größeren Bauarbeiten brauche es zusätzlich eine Bauherrenhaftpflicht. "Wer einen Heizöltank hat, sollte über eine Gewässerschadenshaftpflicht nachdenken", sagt Zeugner.
Haus- und Wohnungsschutzbrief
"Von dem Abschluss eines Schutzbriefes raten wir eindeutig ab", sagt Rudnik. Dabei kümmert sich der Versicherer im Schadensfall um einen Dienstleister und übernimmt die Rechnung für die Dienstleistung - beispielsweise für den Schlüsseldienst. Das Öffnen der Tür wird also bezahlt, nicht aber das neue Schloss. "Dafür braucht man keinen Extra-Versicherungsschutz", sagt Rudnik. Verbraucher sollten nur Schäden versichern, die sie nicht aus eigener Tasche zahlen können, sagt Zeugner.
Rechtsschutz für Eigentümer
Streit mit dem Mieter, den Nachbarn oder anderen Wohnungseigentümern - die Gründe für juristischen Ärger rund ums Haus sind zahlreich. Rechtsschutz kann das Risiko einer teuren Auseinandersetzung vor Gericht mindern. Dennoch sagt Rudnik: "Eine gute Rechtsschutzversicherung für Eigentümer rangiert in der Prioritätenliste sehr weit unten." Häufig würden auch Eigentümerverbände ihren Mitgliedern Rechtsschutz bieten. "Und wer sehr viele Nachbarschaftsprozesse führt, ist die Versicherung ohnehin schnell wieder los." GDV-Sprecher Schweda sagt: "Streitfälle auf dem Bau werden von einer Rechtsschutzversicherung in der Regel ausgeschlossen, weil sie zu häufig vorkommen." Auch Mietrechtsstreitigkeiten würden nicht von jeder Police übernommen.
Restschuld- und Risikolebensversicherung
Mit dem Kredit fürs Eigenheim bürden sich Hausbesitzer für viele Jahre eine finanzielle Last auf. Doch was, wenn sich die nicht mehr schultern lässt? "Wenn noch Schulden auf dem Haus lasten, ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll", sagt Zeugner. So sei sichergestellt, dass den Kindern im Todesfall kein Schuldenberg hinterlassen werde. Eine spezielle Variante ist die Restschuldversicherung, die sorgt dafür, dass das Haus nach dem Tod abbezahlt wird. Optimal sind Tarife, bei denen die Versicherungssumme genau die Restschuld für den Baukredit abdeckt, erläutert Zeugner. So entstehe im Todesfall keine Lücke. Die Prämie sollte dabei gemeinsam mit der Tilgungsrate für den Kredit sinken.
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