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Welche Daten speichert die Schufa über mich?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Wiesbaden - Sie verdienen ihr Geld mit Datensammelei: Auskunfteien wie die Schufa verkaufen Einschätzungen der Kreditwürdigkeit von Unternehmen und Verbrauchern. Während die Datensammler ihr Geschäftsmodell verteidigen, werfen ihnen Kritiker immer wieder gefährliche Praktiken vor.

"Um Geld zu verleihen, braucht es Vertrauen", argumentiert zum Beispiel Schufa-Sprecher Ingo A. Koch. Ohne Bonitätsprüfung steige das Ausfallrisiko, Kredite wären dann für alle teurer. Schließlich könnten sich auch Privatpersonen bei der Schufa informieren: "Zum Beispiel über die Firma, die mit dem Bau des Eigenheims beauftragt werden soll."

Speicherdauer ist umstritten

Eine negative Bewertung durch eine Auskunftei stellt einen massiven Eingriff dar, sagen andere. "Was uns Sorgen macht, ist die Speicherdauer eines Eintrages", erklärt Rechtsanwalt Thomas Fein aus Hannover. Selbst wenn ein Kredit bezahlt wurde, bleibt der Eintrag drei Jahre stehen. Erst dann verpflichtet der Gesetzgeber die Auskunfteien zur Löschung. "Wenn Sie sich mit Ihrem Mobilfunkanbieter gestritten und deshalb Raten nicht bezahlt haben, kann es sein, dass Sie noch Jahre danach keinen Immobilienkredit bekommen."

Welche Daten werden genutzt?

Was Auskunfteien speichern dürfen und was nicht, regelt das Bundesdatenschutzgesetz. "Die Vorgaben sind aber sehr schwammig", kritisiert Malte Engeler, der sich beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (USD) um den Bereich Privatwirtschaft kümmert. "Es fehlen klare inhaltliche Kriterien, welche Daten genutzt werden dürfen."

Die Schufa verzichtet nach eigenen Angaben darauf, Daten über Einkommen, Vermögen, Nationalität, Beruf, Familienstand oder Religion zu erheben. "Wir speichern nur kreditrelevante Informationen wie etwa eröffnete Konten, Kreditkarten oder Zahlungsstörungen", betont Firmensprecher Koch.

Scoring: Wie vertrauenswürdig bist Du?

Aus ihren Daten berechnen Auskunfteien mit einem Punktesystem die Bonität. Diese Score-Werte verkaufen sie an Interessenten: "Eine Auskunftei darf die Daten herausgeben, wenn der Anfragende ein berechtigtes Interesse hat", erklärt Engeler die gesetzliche Regelung. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn bei einem Kredit ein Ausfallrisiko besteht. Überprüft wird das Anliegen jedoch nur auf Basis von Stichproben. "In der Praxis kommt es daher auch zu unberechtigten Anfragen, die landen dann bei uns Datenschützern."

Viele Daten können auch ohne das Einverständnis der Betroffenen an Auskunfteien gemeldet werden. So dürfen Unternehmen über einen Zahlungsausstand informieren, wenn auf die zweite Mahnung nicht reagiert wurde. "Verbraucher sollten deshalb auch auf unberechtigte Forderungen immer antworten", rät Rechtsanwalt Fein. Meist reicht es aus, der Rechnung schriftlich per Einschreiben zu widersprechen.

Kein Konto oder Kredit ohne Schufa

Die Datensammlung der Schufa hat noch eine andere Grundlage, die sogenannte Schufa-Klausel: Wer ein Konto eröffnet oder ein Kreditgeschäft abschließt, muss der Weitergabe seiner Daten zustimmen. Anders als ihre Wettbewerber muss die Schufa deshalb nur selten auf Adressdaten zurückgreifen, um die Bonität zu schätzen. Wie genau der Score berechnet wird, ist allerdings ein Geschäftsgeheimnis: "Unsere Formel legen wir nur gegenüber den Aufsichtsbehörden offen", erläutert Koch. Kritikern geht das nicht weit genug: "Wir fordern eine größere Transparenz, wie Score-Werte zustande kommen", sagt Engeler.

Schlechter Schufa-Wert als Schutz?

Eines verrät Schufa-Sprecher Koch dann doch: "Zurückgezahlte oder laufende Kredite, die regelmäßig bedient werden, sind keine negativen Merkmale." Ein Großteil der Schufa-Einträge sei also unbedenklich. Wer bereits Zahlungsschwierigkeiten hat, werde durch die Schufa-Bewertung vor weiterer Überschuldung geschützt.

Rechtsanwalt Fein widerspricht dieser Darstellung: "Mitunter geht der Score-Wert auch bei bestimmtem Verhalten nach unten, zum Beispiel wenn ein Verbraucher bei mehreren Banken gleichzeitig wegen eines Kredits anfragt." Auch wenn viele Kleinkredite aufgenommen wurden oder der Betroffene mehrere Kreditkarten hat, kann das schlecht für die Bonitätsbewertung sein. "Was mich wütend macht, ist, dass wir über das Entstehen des Schufa-Werts nur spekulieren können", kritisiert der Anwalt.

Was tun bei strittigen Einträgen?

Was können Verbraucher tun, die mit ihrem Score-Wert nicht einverstanden sind? "Wer Unstimmigkeiten vermutet, kann sich an den Verbraucherservice der Schufa wenden", sagt Koch. Sollten danach weiter Zweifel bestehen, prüft der unabhängige Ombudsmann der Schufa, ob ein Eintrag korrigiert oder gelöscht werden muss. Vergangenes Jahr gab es lediglich in 18 Fällen Berichtigungsbedarf, betont der Firmensprecher. "Es gibt häufig falsche Kleineintragungen, die einen Rechtsstreit auslösen", sagt dagegen Fein. Es sei sinnvoll, nicht gegen die Schufa vorzugehen, sondern gegen die Firma, die den Eintrag vorgenommen hat.

Einmal im Jahr kostenlose Selbstauskunft

Jeder Bürger hat das Recht, zu erfahren, welche Daten über ihn gespeichert sind, erklärt Engeler. Auch die Schufa verschickt auf Anfrage einmal im Jahr eine kostenlose Datenübersicht. Zur Weitergabe an Dritte ist diese allerdings nicht geeignet, dafür gibt es die kostenpflichtige Bonitätsauskunft: "Man sollte seinem zukünftigen Vermieter nie die volle Selbstauskunft geben", warnt der Datenschützer. "Dort steht viel mehr drin, als dieser wissen muss."