Weitergabe von Kontodaten: Easycash muss Bußgeld zahlen
Stand: 12.09.2011
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Düsseldorf - Der nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte Ulrich Lepper hat dem EC-Netzbetreiber Easycash ein Bußgeld von 60.000 Euro auferlegt. Er ahndete damit die unzulässige Weitergabe von rund 400.000 Konto- und Nutzungsdaten von EC-Karten-Besitzern, wie er am Montag in Düsseldorf erklärte.
Easycash wickelt in Deutschland für viele Einzelhändler das Lastschriftverfahren bei EC-Kartenzahlungen ab. Es hatte die Daten an ein Schwesterunternehmen übermittelt, das Kunden- und Bonusprogramme anbietet. Dort wurden sie statistisch ausgewertet. Die Datenschützer sahen dies als unzulässig an. Easycash habe die Praxis inzwischen eingestellt und das Bußgeld akzeptiert, sagte er.