Weihnachtsgeld über Tarif darf meist gekürzt werden
Stand: 01.12.2014
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Berlin - Zahlt ein Arbeitgeber einem Beschäftigten mehr Weihnachtsgeld, als tarifrechtlich vorgesehen, kann diese zusätzliche Zahlung auch schnell wieder Schnee von gestern sein. Arbeitgeber könnten diese nämlich in vielen Fällen kürzen, wie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in einer neuen Broschüre zum Thema Weihnachtsgeld erläutert.
Das gilt jedenfalls, wenn der Arbeitgeber das über den Tarifvertrag hinausgehende Weihnachtsgeld unter dem Vorbehalt gezahlt hat, dass er die Zahlung widerrufen kann oder dass es eine freiwillige Leistung ist. Auf das im Tarifvertrag festgelegte Weihnachtsgeld haben Arbeitnehmer aber auf jeden Fall Anspruch.
Etwas anderes gilt für das übertariflich gezahlte Weihnachtsgeld ausnahmsweise nur, wenn sich ein Anspruch darauf aus betrieblicher Übung ergibt. In dem Fall muss es für mindestens drei Jahre gezahlt worden sein, ohne dass der Arbeitgeber einen Vorbehalt ausgesprochen hat. In diesem Fall kann sich der Beschäftigte unbesorgt über eine Aufbesserung seiner Finanzen freuen.