Wechselkursverluste von der Steuer absetzen
Stand: 01.07.2010
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Berlin - Wer nach Urlaubsende fremde Währungen in Euro zurücktauscht, muss häufig Wechselkursverluste in Kauf nehmen. Sie können immerhin die Steuerlast mindern, denn sie dürfen mit Gewinnen verrechnet werden, wie der Bund der Steuerzahler in Berlin erklärt.
Das gelte aber nur dann, wenn Währungstausch und -rücktausch innerhalb eines Jahres vollzogen werden. Um das dem Finanzamt nachweisen zu können, sollten Urlauber die entsprechenden Bankbelege aufbewahren.