Wechselkursverluste von der Steuer absetzen

Ralph Wefer
Director Communications - Banking & Insurance
Stand: 01.07.2010
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Berlin - Wer nach Urlaubsende fremde Währungen in Euro zurücktauscht, muss häufig Wechselkursverluste in Kauf nehmen. Sie können immerhin die Steuerlast mindern, denn sie dürfen mit Gewinnen verrechnet werden, wie der Bund der Steuerzahler in Berlin erklärt.
Das gelte aber nur dann, wenn Währungstausch und -rücktausch innerhalb eines Jahres vollzogen werden. Um das dem Finanzamt nachweisen zu können, sollten Urlauber die entsprechenden Bankbelege aufbewahren.
Zinsticker für Tages- und Festgeld
Die Zinsen für folgende Laufzeiten wurden erhöht:
- 3 Jahre 2,40 % p.a. (vorher 2,35 % p.a.)
- 4 Jahre 2,45 % p.a. (vorher 2,40 % p.a.)
Tagesgeld der Bank of Scotland:
3,50 % Zinsen p.a. für jeden Cent bis 500.000 Euro,
garantiert für 2 Monate ab Kontoeröffnung bis zum 06.05.2025
Tagesgeld der Instabank:
2,20 % Zinsen p.a. (vorher 2,21 % p.a.)
Die Zinsen für folgende Laufzeit wurden erhöht:
- 6 Monate 2,01 % p.a. (vorher 1,80 % p.a.)
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