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Was sich im Finanzbereich 2018 für Verbraucher ändert

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Düsseldorf - Das Jahr 2018 bringt für Verbraucher im Finanzbereich mehrere Neuerungen. Innerhalb der EU fallen Zusatzgebühren bei Kartenzahlungen weg und Verbraucher werden bei Kreditkartenmissbrauch besser geschützt. Auch bei der Rente und Steuer ändert sich einiges. Die wichtigsten Änderungen für Verbraucher im Überblick:

1. Keine Zusatzgebühren mehr bei Kartenzahlung

Ab dem 13. Januar 2018 gelten neue Regelungen der EU im Zahlungsverkehr. Händler dürfen danach keine gesonderten Entgelte mehr für gängige Kartenzahlungen, SEPA-Überweisungen und Lastschriften in Euro erheben. Das gilt europaweit für Buchungen und Einkäufe sowohl im stationären Handel als auch im Internet.

2. Besserer Schutz bei Kartenmissbrauch

Bei Diebstahl ihrer Kreditkarte und nicht autorisierten Zahlungsvorgängen sind Verbraucher künftig besser geschützt. Ab dem 13. Januar sinkt die Haftungsgrenze von bislang maximal 150 auf 50 Euro - sofern die Verbraucher nicht grob fahrlässig gehandelt haben.

3. Einkommensteuer: Freibeträge steigen

Der Grundfreibetrag steigt von 8.820 Euro auf genau 9.000 Euro. Erst ab dieser Summe müssen ledige Erwachsene ihr Einkommen versteuern. Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften verdoppelt sich der Betrag auf 18.000 Euro. Dazu kommt möglicherweise der Kinderfreibetrag, der zum Jahreswechsel um 72 Euro auf insgesamt 7.428 Euro steigt. Bei Eltern bleibt dieser Betrag pro Kind und Jahr ebenfalls steuerfrei.

4. Höheres Kindergeld

Das monatliche Kindergeld wird erneut um zwei Euro angehoben. Für die ersten beiden Kinder gibt es nun jeweils 194 Euro pro Monat, beim dritten Kind sind es 200 Euro und bei jedem weiteren Kind sogar 225 Euro. Allerdings kann Kindergeld künftig nur noch für sechs Monate rückwirkend beantragt werden und nicht mehr – wie bisher – für mehrere Jahre.

5. Rente

Gesetzliche Rentenversicherung: Wegen der gut gefüllten Rentenkasse sinkt der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung zum 1. Januar von 18,7 auf 18,6 Prozent. Bei einem monatlichen Bruttoverdienst von 3000 Euro winkt Arbeitnehmern somit eine Entlastung von 1,50 Euro. Im Juli dürfen dann die rund 21 Millionen Rentner mit deutlich mehr Geld rechnen. Erwartet wird ein Rentenplus von etwa drei Prozent.

Betriebsrente: Damit Betriebsrenten für kleine und mittlere Unternehmen attraktiver werden, entfällt zum Jahreswechsel das Haftungsrisiko für die Arbeitgeber. Den Beschäftigten muss kein fester Betrag mehr zugesichert werden. Darüber hinaus wird den Arbeitgebern ein Steuerzuschuss gewährt, wenn sie Geringverdiener bei den Betriebsrentenbeiträgen unterstützen. Für die Bezieher einer Grundsicherung im Alter gibt es zudem Freibeträge von bis zu 200 Euro für Betriebs- und Riester-Renten.

Riester-Rente: Die staatliche Grundzulage für Riester-Sparer steigt von 154 Euro auf 175 Euro. Dieser Zuschuss zur privaten Altersvorsorge wird gewährt, wenn mindestens vier Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens in ein zertifiziertes Riester-Produkt fließen.

Erwerbsminderungsrente: Wer ab 2018 eine Erwerbsminderungsrente bezieht, weil er aus Gesundheitsgründen nicht mehr arbeiten kann, wird bessergestellt. Bisher werden Betroffene bei der Rente so gestellt, als hätten sie bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet. Diese Grenze wird nun stufenweise bis zum Jahr 2024 auf 65 Jahre angehoben.

6. Mutterschutz für Schülerinnen und Studentinnen

Auch Schülerinnen und Studentinnen können künftig Mutterschutz in Anspruch nehmen. Wie üblich gilt eine sechswöchige Schutzfrist vor der Geburt, in der die werdende Mutter nicht mehr arbeiten muss, sowie ein achtwöchiges Beschäftigungsverbot nach der Entbindung. Bei der Geburt eines behinderten Kindes verlängert sich diese Frist von acht auf zwölf Wochen. Gleichzeitig soll es aber auch Ausnahmen geben, wenn die Betroffene das möchte. Es soll auch keine Arbeitsverbote mehr gegen den Willen der Schwangeren geben.

7. Mehr Unterhalt

Bei minderjährigen Trennungskindern steigt der Mindestsatz beim Unterhalt. Abhängig vom Alter des Kindes und dem Einkommen der Eltern erhöhen sich die monatlichen Sätze in der neuen "Düsseldorfer Tabelle" um sechs bis zwölf Euro. Gleichzeitig werden aber auch die Einkommensklassen reformiert, was für einige Kinder wiederum zu Einbußen führen dürfte. Beim staatlichen Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende, wo der andere Elternteil seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, steigen die monatlichen Sätze um bis zu fünf Euro.

8. Bargeld: Der 500-Euro-Schein bekommt Seltenheitswert

Der 500-Euro-Schein, ohnehin nicht gerade ein weit verbreitetes Zahlungsmittel, dürfte im täglichen Umgang noch seltener werden. Denn die Europäische Zentralbank will die Ausgabe der Scheine gegen Ende 2018 einstellen. Die im Umlauf befindlichen Banknoten bleiben aber weiter gültig. 

9. Arbeitslosengeld aus dem Supermarkt

Empfänger von Arbeitslosengeld können sich künftig in besonders dringenden Fällen einen Vorschuss bar an Supermarktkassen auszahlen lassen. Das Verfahren sei für Menschen, die kein eigenes Konto haben oder die im Ausnahmefall sofort eine Auszahlung bräuchten, sagte ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit. Zu den beteiligten Supermärkten und Drogerien gehörten Rewe, Penny, Real, dm und Rossmann.

Bislang standen in solchen Notfällen Kassenautomaten in den Jobcentern und Arbeitsagenturen zur Verfügung. Doch sollen sie aus Kostengründen abgebaut werden. Die Umstellung soll im zweiten Quartal 2018 beginnen und bis zum Jahresende abgeschlossen sein.