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Was Fonds-Anleger noch in diesem Jahr prüfen sollten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Frankfurt/Main – Wer thesaurierende Fonds im Depot hat, sollte noch in diesem Jahr seinen Freistellungsauftrag kontrollieren und bei Bedarf anpassen. Denn im kommenden Jahr wird erstmals die sogenannte Vorabpauschale ans Finanzamt abgeführt.

Fondssparer sollten für 2019 ihren Freistellungsauftrag überprüfen. Der Grund: Anfang Januar werden viele Anleger, die thesaurierende Fonds im Depot haben, die sogenannte Vorabpauschale an das Finanzamt abführen müssen. Darauf weist die Aktion "Finanzwissen für alle" der Fondsgesellschaften hin.

Fiktive Steuer auf Dividenden und Gewinne

Thesaurierende Fonds schütten Dividenden und Gewinne nicht an ihre Anleger aus, sondern legen sie immer wieder neu an. Auf die Wertsteigerungen ihres Fonds müssen Anleger ab Januar dann jedes Jahr eine fiktive Steuer bezahlen. Sie wird von dem depotführenden Institut Anfang 2019 berechnet.

Die depotführende Stelle darf die Beiträge direkt von einem Konto des Anlegers einziehen. Eine Abbuchung erfolgt aber nur, wenn die Erträge den Freistellungsauftrag übersteigen. Deshalb sollten Anleger möglichst bald einen entsprechenden Freistellungsauftrag erteilen. Der Sparer-Pauschbetrag (bei Einzelveranlagung maximal 801 Euro, bei Zusammenveranlagung 1602 Euro) kann auch auf mehrere Institute verteilt werden.