Was bringen 1.000 Euro Werbungskostenpauschale wirklich?
Stand: 21.01.2011
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Berlin - Die Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer wird noch in diesem Jahr von 920 Euro auf 1.000 Euro angehoben. Das bringt Arbeitnehmern mit keinen oder nur geringen Werbungskosten bares Geld. Andere müssen weniger Belege beim Finanzamt einreichen, um Werbungskosten - etwa beruflich bedingte Aufwendungen für Arbeitsmittel – steuerlich geltend zu machen.
Günstig ist die Anhebung also für diejenigen, die geringe Werbungskosten haben oder denen ihre Arbeitgeber die beruflichen Aufwendungen bereits steuerfrei ersetzen. Nach Angaben des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) profitiert etwa die Hälfte der Arbeitnehmer von der Steuerentlastung überhaupt nicht, weil sie höhere Werbungskosten geltend machen.
Aber auch bei den übrigen Arbeitnehmern ist die Wirkung nach Berechnungen des NVL sehr begrenzt: Sie betrage allenfalls 3 Euro im Monat. Gar keine Entlastung ergebe sich, wenn die steigenden Krankenkassenbeiträge berücksichtigt würden. Tritt die Neuregelung wie 2011 in Kraft, ergeben sich laut dem NVL folgende Beträge:
Jahresbruttolohn | Entlastung* | Belastung** |
---|---|---|
15.000 Euro | 16 Euro | 60 Euro |
20.000 Euro | 21 Euro | 80 Euro |
30.000 Euro | 25 Euro | 93 Euro |
40.000 Euro | 28 Euro | 118 Euro |
50.000 Euro | 32 Euro | 103 Euro |
60.000 Euro | 36 Euro | 109 Euro |
ab 66.000 Euro | 36 Euro | 115 Euro |
* Berechnung für Steuerklasse I, ohne Kind, einschließlich Solidaritätszuschlag, gesetzlich versichert
** Steuerminderung durch den höheren Krankenkassen-Beitrag bereits verrechnet
Mit Blick auf die Steuervereinfachung schreibt der Verband: "Das wird nur für einen kleinen Teil von Arbeitnehmern gelten, die bisher Werbungskosten zwischen 920 und 1.000 Euro haben." Für alle übrigen ändere sich nichts. Wer höhere Werbungskosten geltend machen wolle, müsse Werbungskosten weiter in vollem Umfang einzeln nachweisen. Weder Steuerzahler noch Finanzämter würden merklich entlastet.