Was Anleger bei offenen Immobilienfonds beachten sollten
Stand: 30.04.2012
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Frankfurt/Main - Viele offene Immobilienfonds sind im Zuge der Finanzkrise in Schwierigkeiten geraten und mussten eingefroren werden. Nun soll ein Immobilienfonds für einen Tag wieder geöffnet werden, um zu testen, wie die Anleger reagieren.
Offene Immobilienfonds (OIF) galten lange als sicher. Doch im Zuge der Finanzkrise 2008 gerieten OIFs in Schwierigkeiten, weil viele Anleger plötzlich ihr Geld abzogen. Die Folge: Einige Fonds mussten schließen, einige wurden eingefroren. Nun soll der eingefrorene SEB ImmoInvest für einen Tag öffnen, um zu testen, ob die Anleger flüchten. Kleinanleger sollten gut abwägen, ob sie ihre Anteile verkaufen. Einige Antworten auf wichtige Fragen:
Was bedeutet die Entscheidung?
Der SEB ImmoInvest ist seit zwei Jahren eingefroren. Anleger können ihre Anteile seitdem nicht zurückgeben. Wollen sie aus dem Fonds aussteigen, können sie ihre Anteile nur über die Börse verkaufen. Nun soll der Fonds am 7. Mai für einen Tag geöffnet werden. Das heißt: Anleger können an diesem Tag ihre Anteile wieder verkaufen.
An wen müssen sich Betroffene wenden?
Wer seine Anteile verkaufen will, sollte sich bis an seine Bank oder seinen Finanzberater wenden. Diese leiten die Order dann weiter. Bis zum Stichtag werden alle Verkaufswünsche gesammelt. Bei der Auszahlung sollen nach Angaben der Fondsbetreiber alle Anleger gleich behandelt werden. Wie hoch der Rücknahmepreis ist, entscheidet sich im Zuge der üblichen täglichen Preisbildung am Stichtag. Um eine Gleichbehandlung aller Anleger sicherzustellen, erfolgt vor dem Stichtag der Öffnung eine Wertanpassung um 5 Prozent.
Was können Anleger tun?
Anleger sind in der Zwickmühle. "Mit jedem Rückgabewunsch erhöht sich der Druck auf den Fonds", sagt Thomas Mai von der Verbraucherzentrale Bremen. Entscheidend ist, ob die Liquiditätsquote von 30 Prozent ausreicht, um alle Rückgabewünsche zu bedienen. Gehen viele Aufträge ein, muss der Fonds abgewickelt werden. Falls nicht, wird der Fonds wieder geöffnet werden. Da der Fonds dann aber nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen geführt wird, ist eine Rückgabe der Anteile dann nur noch einmal im Jahr möglich.
Daher sollten Anleger ihre Entscheidung gut abwägen. "Abhängig machen sollten sie das vor allem von ihrer persönlichen Situation", sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. "Die entscheidende Frage: Wie viel des Vermögens ist in dem Produkt investiert?" Wer nur einen Teil seines Guthabens angelegt habe, könne auch abwarten. Wer sein ganzes Vermögen in den OIF gesteckt habe, müsse überlegen, ob ein Verkauf sinnvoll sei.
Was bedeutet das für die Anlageklasse insgesamt?
Die Lage bei Offenen Immobilienfonds hat sich bis heute nicht ganz entspannt. Neben dem SEB Immoinvest sind derzeit sechs weitere Fonds eingefroren, sieben wurden aufgelöst. Allerdings gibt es laut dem Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) 23 OIFs, die von den Problemen nicht betroffen sind. Anleger sollten nach Ansicht von Verbraucherschützern bedenken, dass auch diese Anlageklasse nicht ohne Risiko ist. In Panik muss allerdings nun auch niemand verfallen.