Wann sich eine Steuererklärung für Studenten lohnt
Stand: 04.04.2013
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Neustadt an der Weinstraße - Ein Hochschulstudium kostet Geld. Erst beim Zweitstudium können die Kosten aber voll steuerlich abgesetzt werden. Doch auch so kann sich eine Steuererklärung für Studenten lohnen. Was es zu beachten gilt, erklärt Bernhard Lauscher von der Vereinigten Lohnsteuerhilfe in Neustadt an der Weinstraße.
Das deutsche Steuerrecht ist kompliziert. Das gilt auch, wenn es darum geht, die Kosten für ein Studium abzusetzen. "Der Gesetzgeber unterscheidet, ob es sich um ein Erst- oder ein Zweitstudium handelt", sagt Bernhard Lauscher. "Bei einem klassischen Studenten im Erststudium werden Studienkosten nicht als Werbungskosten anerkannt." Wichtige Fragen und Antworten:
Was kann im Erststudium steuerlich geltend gemacht werden?
Wer zum ersten Mal studiert, kann seine Studienkosten als Sonderausgaben absetzen - allerdings nur bis zu 6000 Euro und nur im laufenden Jahr. "Diese Möglichkeit nutzt den meisten Studenten nichts, weil dafür die Einnahmen nicht ausreichen", sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Anders als Werbungskosten können Sonderausgaben nicht aufgespart und später geltend gemacht werden. Da Studenten selten mehr als den Grundfreibetrag von 8004 Euro verdienen, bringt das letztlich kaum eine Steuerersparnis.
Was kann beim Zweitstudium abgesetzt werden?
Bei einem Zweitstudium werden die Studienkosten vom Finanzamt in der Regel problemlos als Werbungskosten anerkannt. "Der Bundesfinanzhof hat in mehreren Fällen geurteilt, dass die Kosten einer zweiten Ausbildung vorweggenommene Werbungskosten sind", erläutert Lauscher. Damit können sich die Studienkosten auch nachträglich steuermindernd auswirken. In einem Musterverfahren streitet der Bund der Steuerzahler derzeit vor Gericht dafür, dass das künftig für die Kosten des Erststudiums ebenfalls gilt.
Damit das Studium als Zweitstudium anerkannt wird, reicht schon eine nur wenige Monate dauernde Berufsausbildung: "Der Klassiker ist der Rettungssanitäter, der während des Zivildienstes gemacht wurde", sagt Lauscher. "Aber auch ein Masterstudium, das auf dem Bachelorabschluss aufbaut, ist eine zweite Ausbildung." Dafür sollte in der Steuererklärung explizit vermerkt werden, dass es sich um Kosten für ein Zweitstudium oder für einen weiterführenden Studiengang handelt, rät Klocke vom Bund der Steuerzahler.
Welche Studienkosten werden vom Finanzamt berücksichtigt?
"Die Studienkosten sind vor allem dann hoch, wenn an privaten Hochschulen studiert wird", sagt Lauscher. "Da fallen mitunter Studiengebühren von 500 Euro pro Monat und mehr an." Über die gesamte Dauer des Studiums könne so eine erhebliche Summe zusammenkommen.
Aber auch die Kosten für Literatur und Arbeitsmittel oder die Fahrtkosten können abgesetzt werden. "Für Studierende bedeutet das vor allem eins: Rechnungen und Quittungen sammeln, weil alles nachgewiesen werden muss", sagt Lauscher.
Für die Anfahrt mit dem Auto können 30 Cent pro Kilometer berechnet werden. Wer das Semesterticket nutzt, kann das absetzen. Wohnt der Student noch bei den Eltern, können auch die Fahrten zur Uni abgesetzt werden. Auch Steuerfachfrau Klocke hat noch einen Tipp: "Die Gebühren und die Zinsen für einen Studienkredit sind ebenfalls Werbungskosten." Das gelte jedoch nicht für die Kreditraten selbst oder für die Bafög-Rückzahlung.
Wann werden vorweggenommene Werbungskosten von der Steuer abgezogen?
Wer seine Studienkosten später steuerlich geltend machen will, muss bereits während des Studiums eine Steuererklärung abgeben und seinen Verlust feststellen lassen. Dieser Verlustvortrag wird dann nach dem Studium vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Wie groß die Steuerersparnis ist, hängt also von den ersten Einkünften ab: "Wenn im ersten Berufsjahr zu wenig verdient wird, um Steuern zu zahlen, könnte der ärgerliche Fall eintreten, dass der Verlustvortrag verpufft", sagt Sonja Prechtner, Vizepräsidentin des Steuerberaterverbands Hessen. Allerdings ist das kein Grund zum verzweifeln, denn auch im zweiten Berufsjahr kann noch ein Teil der Verluste abgesetzt werden, wenn die Einkünfte dann entsprechend hoch sind.
Wann sollten Studenten eine Steuererklärung abgeben?
Eine Steuererklärung kann auch unabhängig von der Frage der Werbungskosten sinnvoll sein. "Je mehr Geld ein Student dazu verdient und dementsprechend Einkommenssteuer zahlt, desto eher lohnt sich die Steuererklärung", sagt Klocke. Wer auf Lohnsteuerkarte arbeitet, sollte immer eine Steuererklärung abgeben, empfiehlt Prechtner. "Wenn ein Student beispielsweise in den Semesterferien 2000 Euro verdient, wird natürlich erstmal Lohnsteuer einbehalten." Die könne man sich über die Steuererklärung dann zurückholen.
Was können die Eltern von Studenten absetzen?
"Meistens sind es gar nicht die Studenten, sondern die Eltern, die gerne die Studienkosten von der Steuer absetzen wollen", sagt Klocke. Die Möglichkeiten dafür sind jedoch sehr begrenzt, auch wenn die Eltern das Studium finanzieren. "Die Zusatzbelastung ist für den Gesetzgeber bereits durch das Kindergeld beziehungsweise den Kinderfreibetrag von 7008 Euro pro Jahr abgegolten." Wohnt der Student nicht bei den Eltern, kann darüber hinaus noch ein Ausbildungsfreibetrag von 924 Euro pro Jahr geltend gemacht werden.
"Wenn die Kinder noch über die Eltern krankenversichert sind, können diese die Beiträge zur Krankenversicherung von der Steuer absetzen", sagt Prechtner. Entfällt der Kindergeldanspruch mit Vollendung des 25. Lebensjahres, können Eltern ihre Unterhaltskosten als "Außergewöhnliche Belastungen" geltend machen. "Das bringt unter Umständen sogar mehr als der Freibetrag", sagt Lauscher.