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Wann können Erben einen Vermissten für tot erklären lassen?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Oldenburg - Erst wenn jemand tot ist, geht sein Nachlass auf die Erben über. Doch wann wird bei verschollenen Personen der Tot angenommen und das Erbe freigegeben? Laut einem Urteil ist oin diesem Fal die statistische Lebenserwartung ausschlaggebend.

Etwas zu vererben gibt es erst, wenn jemand tot ist. Ist der Aufenthalt einer Person aber seit langer Zeit unbekannt, kann sie nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg (Az.: 12 W 53/17) als verschollen gelten. Hätte die Person inzwischen ein Alter erreicht, das weit über der durchschnittlichen Lebenserwartung liegt, kann sie ohne weitere Anhaltspunkte für ein frühes Ableben für tot erklärt werden, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Statistische Lebenserwartung ist ausschlaggebend

In dem verhandelten Fall hatte ein Mann seine Familie 1949 verlassen. Der Sohn beantragte im Jahr 2015, seinen Vater für tot zu erklären. Er gab an, dass Nachrichten über den Verbleib seines Vaters seit seiner Geburt nicht vorliegen. Das Amtsgericht wies den Antrag aber ab. Denn es könne durchaus sein, dass der Vater trotz seines inzwischen hohen Lebensalters noch lebe.

Die Beschwerde des Sohnes hatte Erfolg: Der seit über 65 Jahren vermisste Vater sei für tot zu erklären, befand das OLG. Zur Schätzung des wahrscheinlichen Todeszeitpunktes müsse auf die durchschnittliche Lebenserwartung abgestellt werden, welche die verschollene Person zu dem Zeitpunkt hatte, als sie nach den vorhandenen Nachrichten noch gelebt hat.

In diesem Fall lebte der Vater also noch im Jahr 1949 und war damals 37 Jahre alt. Er hatte damit nach der allgemeinen Sterbetafel 1949/1951 noch eine statistische Lebenserwartung von 35 Jahren. Hieraus folgt ein wahrscheinlicher Sterbezeitpunkt am 31.12.1984.