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Wahl 2017: Das wollen die Parteien steuerpolitisch

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin - In ein paar Wochen findet die Wahl zum Bundestag statt. Dabei werben alle Parteien mit niedrigen Steuern. Die Konzepte sind teils sehr unterschiedlich und nicht jeder wird mehr Geld in der Tasche haben.*

Geringverdiener

Bei Beziehern sehr niedriger Einkommen fallen aufgrund der Freibeträge nur geringe oder gar keine Steuern an. Hier schlagen vor allem Sozialabgaben zu Buche. Die SPD plädiert daher für eine Beitragsentlastung für Arbeitnehmer, die im Monat bis zu 1300 Euro verdienen. CDU, CSU, SPD, Linke, FDP, Grüne und AfD wollen den Steuer-Grundfreibetrag unterschiedlich stark anheben, der ab 2018 bei 9000 Euro pro Jahr liegt. Davon profitieren alle Steuerzahler.

Union, SPD, Linke und FDP wollen insgesamt den Tarifverlauf in der Einkommensteuer abflachen und „nach rechts schieben“, so dass der jeweils nächste Steuersatz erst bei einem höheren Einkommen steigt.

Davon profitieren auch Geringverdiener - etwa wenn der mittlere Steuersatz von 24 Prozent nicht mehr ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von knapp 14 000 Euro greift, sondern erst ab 16 625 Euro. Die FDP verspricht auch höhere Pauschbeträge für Arbeitnehmer.

Und die AfD ist für den ganz großen Wurf: einen Stufentarif.“

Mittlere einkommen

Auch hier versprechen alle Parteien Entlastung, da zunehmend auch „Normalverdiener“ unter die Spitzenbesteuerung fallen. Derzeit greift der Spitzensteuersatz genannte Tarif von 42 Prozent für Ledige ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 54 058 Euro. Dieser muss nicht auf das Gesamteinkommen gezahlt werden, sondern nur auf die Einkünfte ab eben 54 058 Euro. Union und SPD wollen, dass 42 Prozent ab 60 000 Euro zu versteuerndem Einkommen greifen.

Hohe einkommen

An die Top-Verdiener wollen Union und FDP nicht ran. Sie lehnen Steuererhöhungen ab und wollen die Wirtschaft schonen. Denn viele Unternehmer zahlen Einkommensteuer. „Nach dem Willen der SPD soll der Spitzensteuersatz 45 Prozent betragen und dann ab 76 200 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen greifen. Ein „Reichensteuersatz“ von 48 Prozent soll ab 250 000 Euro gelten. Derzeit wird der „Reichensatz“ von 45 Prozent von 256 303 Euro an (Ledige) fällig.

Geht es nach den Linken, sollen ab 70 000 Euro zu versteuerndem Einkommen ein Satz von 53 Prozent gelten und eine „Reichensteuer“ in zwei Stufen kommen: 60 Prozent ab rund 260 000 Euro und 75 Prozent für Einkommen über einer Million Euro. Bei Top-Einkommen sollen auch höhere Sozialabgaben fällig sein. Bei den Grünen heißt es, der Spitzensteuersatz soll oberhalb von 100 000 Euro zu versteuerndem Single-Einkommen angehoben werden. Bei Vorstandsgehältern wollen SPD, Grüne und Linke die Absetzbarkeit begrenzen und teils Obergrenzen.

Solidaritätszuschlag

Von einem Wegfall des Zuschlags von 5,5 Prozent zur Einkommensteuer profitieren alle Steuerzahler. Die Union will den „Soli“ ab 2020 schrittweise „schnellstmöglich“ abschaffen. Das soll bis 2021 eine Entlastung von jährlich rund 4 Milliarden Euro bringen.

Die SPD verspricht den Wegfall ab 2020 zunächst für untere und mittlere Einkommen, wodurch Steuerzahler Experten zufolge etwa 7,9 Milliarden Euro weniger im Jahr zahlen. Nach zwei oder vier Jahren soll der „Soli“ laut SPD-Plan für alle ganz wegfallen. Nach dem Willen der FDP soll der „Soli“ schon bis Ende 2019 abgeschafft werden.

Erbschaften/Vermögen

Union und FDP wollen an den bestehenden Regeln nicht rütteln. Die SPD tritt dafür ein, sehr große Erbschaften stärker zu belasten und Ausnahmen zu streichen. Die Linken streben nicht nur eine stärkere Belastung von Erbschaften an. Sie wollen zudem Vermögen ab einer Million Euro mit fünf Prozent besteuern, wobei die erste Million davon freigestellt ist - bei betriebsnotwendigem Vermögen können bis zu fünf Millionen freigestellt werden. Die Grünen sprechen sich für „ein einfaches und gerechtes“ Erbschaftsteuermodell aus. Sie treten zudem für eine „verfassungsfeste, ergiebige und umsetzbare“ Vermögensteuer für „Superreiche“ ein, die keine Jobs gefährdet.

Kinder/Familien

Geht es nach CDU/CSU, soll der Kinderfreibetrag in zwei Schritten bis zum Grundfreibetrag für Erwachsene angehoben werden. Das Kindergeld soll um jährlich 300 Euro pro Kind steigen. Beim Immobilienkauf soll ein Baukindergeld von jährlich 1200 Euro pro Kind helfen.

Die SPD will Kita-Gebühren abschaffen. Am Ehegattensplitting für bestehende Paare hält sie fest. Eingeführt werden soll aber ein Familientarif: Der Ehepartner mit dem höheren Einkommen kann danach einen Betrag von bis zu 20 000 Euro auf seinen Partner übertragen. Zusätzlich sollen jedem Elternteil pro Kind 150 Euro Abzug von der Steuerlast als Kinderbonus gewährt werden. Für einkommensschwache Familien sollen Kindergeld und -zuschlag zum erweiterten Kindergeld zusammengefasst werden.

Auch die Grünen streben beitragsfreie Kita und einen Rechtsanspruch an. Das Ehegattensplitting wollen sie durch eine „gezielte Förderung von Familien mit Kindern“ ersetzen und zur individuellen Besteuerung übergehen. Bestehende Paare können zwischen altem und neuem System wählen. Kinder sollen eine vom Einkommen der Eltern unabhängige Grundsicherung erhalten. Insgesamt sind zwölf Milliarden Euro für Familien vorgesehen.

Die Linke, die ebenfalls für kostenfreie Kitas eintritt, will das Kindergeld für alle Kinder auf 328 Euro anheben und es in Gegenden mit besonders hohen Mieten durch ein „regionalisiertes Wohngeld“ ergänzen. Auch soll es eine Grundsicherung geben. Das Ehegattensplitting will die Linke durch „familienfreundliche Steuermodelle“ ersetzen.

Am Splittingverfahren für Ehe- und eingetragene Lebenspartnerschaften will die FDP festhalten. Kinderfreibeträge sollen steigen und Betreuungskosten bis zum Höchstbetrag steuerlich voll absetzbar sein. Auch soll die steuerliche Berücksichtigung von Haushaltsleistungen verbessert werden.

Die AfD wirbt damit, das Ehegattensplitting durch „ein sozial gerechtes Familiensplitting“ zu ergänzen: Das Einkommen wird auf alle Familienmitglieder verteilt.

Wohneigentum

Die Union will beim Erstkauf eines Eigenheims die Grunderwerbsteuer erlassen. Die FDP tritt bei der Grunderwerbsteuer für einen Freibetrag von bis zu 500 000 Euro ein. Die SPD will den Erwerb von Wohneigentum für Familien mit niedrigem und mittleren Einkommen durch ein „Familienbaugeld“ und weniger Nebenkosten erleichtern.

* Als Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer dient das zu versteuernde Einkommen, das deutlich vom Jahresbruttoverdienst abweichen kann - unter anderem wegen der Freibeträge oder Werbungskosten.