Vorzeitige Ratenkredit-Kündigung: Auf das Abschlussdatum achten
Stand: 11.01.2012
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Berlin - Am 11. Juni 2010 trat die Verbraucherkreditrichtlinie in Kraft. Für Kreditverträge, die nach diesem Datum abgeschlossen wurden, gelten besondere Konditionen bei einer vorzeitigen Kündigung.
Einen Ratenkredit können Kunden in der Regel auch vorzeitig kündigen. In manchen Fällen müssten sie dabei aber eine Kündigungsfrist in Kauf nehmen, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Ausschlaggebend hierfür sei der Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung.
Entscheidendes Datum ist den Angaben zufolge der 11. Juni 2010. An diesem Tag trat die neue Verbraucherkreditrichtlinie in Kraft. Wurde der Kreditvertrag nach diesem Zeitpunkt abgeschlossen, darf der Ratenkredit jederzeit ganz oder teilweise zurückgezahlt werden. Die Bank darf dann eine Entschädigung für die vorzeitige Rückzahlung berechnen, eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Deren Höhe ist jedoch auf 1 Prozent, bei einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf 0,5 Prozent des Rückzahlungsbetrags begrenzt.
Wurde der Ratenkredit vor dem Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen, gilt das alte Recht. In diesem Fall darf die Bank auf einer Kündigungsfrist von drei Monaten bestehen, jedoch keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Teilrückzahlungen müssen vom Kreditgeber nicht akzeptiert werden.