Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen
Stand: 26.09.2014
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Berlin - Vorsorgeaufwendungen zählen steuerlich zu den Sonderausgaben. Sie können mit der Anlage AV im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Darauf weist die Bundessteuerberaterkammer hin. Beiträge zur Altersvorsorge sind allerdings nur mit einem bestimmten Anteil abziehbar.
Dieser steigt jährlich um 2 Prozent und beträgt 78 Prozent für das Jahr 2014. In vollem Umfang steuerlich berücksichtigt werden die geleisteten Beiträge zur privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, zur gesetzlichen Pflegeversicherung und zur privaten Pflege-Pflichtversicherung, soweit sie der Basisabsicherung dienen.
Weitere Vorsorgeaufwendungen wie Beiträge zur Arbeitslosen-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung können im Rahmen der geltenden Höchstbeträge geltend gemacht werden. Das gilt aber nur, wenn der Höchstbetrag nicht bereits durch die Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen ausgeschöpft wurde. Zur steuerlichen Anerkennung von Versicherungskosten, die über die Höchstbeträge hinausgehen, ist derzeit allerdings ein Verfahren vor dem Bundesfinanzhof anhängig (Az.: X R 5/13). Die Veranlagung zur Einkommensteuer ergeht in diesem Punkt daher nur vorläufig.