Voreiliges Kündigen des Riester-Vertrages kann sehr teuer werden
Stand: 27.01.2017
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Düsseldorf - Wer frühzeitig aus seinem Riester-Vertrag aussteigen möchte, sollte das gründlich durchrechnen. Steuererstattungen und staatliche Zulagen müssen zurückgezahlt werden.
"Kündigen ist die Ultima Ratio", sagt Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Scherfling rät, vor einer Kündigung genau auszurechnen, was dadurch an Kosten auf den Riester-Sparer zukommt. Er nennt zwei weitere Optionen: Zum einen können Sparer den Vertrag beitragsfrei stellen. Der Kunde zahlt dann keine weiteren Beiträge ein. Er müsse dann die erhaltenen Zulagen und bisher genutzten Steuervorteile nicht zurückzahlen, erklärt Scherfling. Zum anderen können Verbraucher sich für ein anderes Riesterprodukt entscheiden und das Kapital in den neuen Vertrag übertragen. Hier fällt in der Regel eine Wechselgebühr an. "Zulagen und Steuervorteile müssen nicht zurückgezahlt werden", sagt der Experte.