Vorausgefüllte Steuererklärung ist nicht immer fertig
Stand: 15.04.2014
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München - Seit Januar gibt es die vorausgefüllte Steuererklärung. Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern hin. Alle Steuerdaten, die dem Finanzamt bekannt sind, können dabei online abgerufen werden. Wichtig zu beachten: Die vorausgefüllte Steuererklärung ist nicht in jedem Fall vollständig. Denn individuell absetzbare Beiträge werden dabei in der Regel nicht berücksichtigt.
Derzeit stehen folgende Daten zum Abruf bereit: Name, Adresse, Geburtsdatum, Religion und Bankverbindung, Lohnsteuerbescheinigungen des Arbeitgebers sowie Rentenbezugsmitteilungen. Außerdem werden Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen und Daten zu Vorsorgeaufwendungen, zum Beispiel Riester- oder Rürup-Verträge automatisch abgerufen. Angaben zu Werbungskosten, einzelne Sonderausgaben oder auch außergewöhnliche Belastungen müssen nach wie vor selbst ermittelt und in die Steuererklärung übernommen werden.