Vor Vermietung von Ferienwohnung besser beraten lassen
Stand: 10.03.2014
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Berlin - Wer eine Immobilie als Ferienwohnung vermieten möchte, hat viele rechtliche Möglichkeiten - und somit auch vieles zu beachten. Zunächst sollten angehende Vermieter klären, ob sie die jeweilige Wohnung überhaupt als Ferienwohnung anbieten dürfen. Denn es kann auch dem Eigentümer verboten sein, Wohnraum als Ferienwohnung zu vermieten. In Berlin etwa gilt ein solches Zweckentfremdungsverbot. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Allerdings gibt es auch Ausnahmegenehmigungen, die von den Bezirksämtern erteilt werden. Mieter müssen außerdem die Genehmigung ihres Vermieters einholen.
Als nächsten Schritt sollten angehende Vermieter klären, ob sie die Ferienwohnung privat oder gewerblich vermieten. Die Abgrenzung ist oft schwierig. Deshalb empfiehlt Inka-Marie Storm von Haus & Grund, sich individuell beraten zu lassen. Denn welche Form sich im Einzelfall anbietet oder sogar gesetzlich vorgeschrieben ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Ist die Vermietung die Haupteinnahmequelle? Handelt es sich um eine einmalige Vermietung oder wurde die Immobilie nur angeschafft, um sie als Ferienwohnung zu vermieten?
Bei privaten Vermietungen kein Gewerbeschein
Laufen die Vermietungen gewerblich, müssen Vermieter ein Gewerbe anmelden und fallen in der Regel unter das Reiseverkehrsrecht. Bei privaten Vermietungen ist kein Gewerbeschein notwendig, und es gilt das Mietrecht. In jedem Fall müssen die Einnahmen - ob gewerblich oder privat - dem Finanzamt mitgeteilt werden.
Verschiedene Versicherungen sinnvoll
Eine Versicherungspflicht besteht für Vermieter nicht. Storm empfiehlt Eigentümern aber, eine Gebäudeversicherung abzuschließen. Wenn die Immobilie etwa an der Küste steht, sei auch eine Zusatzversicherung gegen Elementarschäden wie Flut- oder Sturmschäden eine Überlegung Wert. Außerdem sollte eine Hausrats- sowie Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Wenn es mal zu ernsten Problemen mit Gästen kommt, kann auch eine Rechtschutzversicherung nicht schaden.