Vier staatliche Hilfen für Sparer im Überblick
Stand: 02.03.2015
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Berlin - Sparer können sich oft über staatliche Hilfen freuen. Dazu zählen Steuerentlastungen, Zulagen sowie Prämien. Wir zeigen die wichtigsten Vergünstigungen im Überblick:
1. Vermögenswirksame Leistungen
Der Arbeitgeber gibt dem Arbeitnehmer Geld für eine Vermögensanlage dazu. Die Leistung muss durch den Tarif- oder Arbeitsvertrag vereinbart werden. Auch der Staat steuert unter bestimmten Voraussetzungen etwas bei. Dem Vermögensbildungsgesetz zufolge sind begünstigte Anlageformen Wertpapier-Kaufverträge, Wertpapier- und Vermögensbeteiligungs-Sparverträge, Beteiligungsverträge, Bausparverträge sowie unmittelbare wohnungswirtschaftliche Aufwendungen.
2. Arbeitnehmer-Sparzulage
Sie ist ein Zuschuss des Staates für vermögenswirksame Leistungen. Beim BETEILIGUNGSSPAREN beträgt die Zulage 20 Prozent, aber nur bis zu einem Höchstbetrag von 400 Euro für Ledige oder 800 Euro für Verheiratete pro Jahr. Es gibt also maximal 80 beziehungsweise 160 Euro dazu. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 20 000 Euro (bei Zusammenveranlagung 40 000 Euro) nicht überschreiten. Beim BAUSPAREN gilt eine Sparzulage von 9 Prozent bis zu einem Höchstbetrag von 470 Euro für Ledige oder 940 Euro für Verheiratete. Der Zuschuss beträgt also maximal 42,30 Euro beziehungsweise 84,60 Euro. Die Grenze beim zu versteuernden Jahreseinkommen liegt bei 17 900 Euro (35 800 Euro).
3. Wohnungsbauprämie
Sie wird für Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus gezahlt, sofern diese nicht vermögenswirksame Leistungen mit Anspruch auf eine Arbeitnehmer-Sparzulage sind. Die gesetzlich festgelegte Einkommensgrenze beträgt 25 600 Euro für Ledige oder 51 200 Euro für Verheiratete. Die Prämie beträgt 8,8 Prozent der Aufwendungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 512 Euro/1024 Euro, also maximal 45,06/90,11 Euro.
4. Riester-Förderung
Die sogenannte Riester-Rente ist eine private Altersvorsorge auf freiwilliger Basis. Der Staat fördert sie über Zuschüsse und Steuervergünstigungen. Wer einen Betrag (Eigenbetrag plus staatliche Zulage) von 4 Prozent seines Vorjahreseinkommens - maximal 2100 Euro - zusätzlich anspart, erhält eine Zulage. Sie beträgt maximal 154 Euro für jeden Förderungsberechtigten und 185 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind (300 Euro für nach 2007 geborene Kinder).