Vier Fragen zum Streit um neue AGB der Sparkassen
Stand: 26.03.2015
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Stuttgart - Verbraucherschützer haben in dieser Woche vor den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Sparkasse gewarnt. Kunden sollen künftig auf Vertriebsvergütungen verzichten. Doch Bankkunden sind nicht machtlos. Antworten auf vier wichtige Fragen:
1. Was ist das Problem?
Geldinstitute bekommen für die Vermittlung von Finanzprodukten wie zum Beispiel Investmentfonds oft Provisionen. "Solche Vergütungen müssen sie grundsätzlich an die Kunden weitergeben", erklärt Niels Nauhauser, Finanzexperte bei der Stuttgarter Verbraucherzentrale. Allerdings ist dies rechtlich umstritten. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes steht noch aus. "Über die neuen Geschäftsbedingungen wollen Sparkassen jetzt erreichen, dass Kunden auf mögliche Ansprüche generell verzichten."
2. Was können betroffene Kunden jetzt tun?
"Sie müssen das nicht hinnehmen", sagt Nauhauser. "Sie können den neuen AGB schriftlich widersprechen." Viel Zeit bleibt dafür aber nicht: Kunden sollten bis spätestens zum 14. April ihren Widerspruch eingelegt haben. Ab 15. April sollen die neuen Bedingungen gelten. "Verbraucher sollten damit rechnen, dass die Institute angesichts der strittigen Rechtslage nicht ohne weiteres einlenken", sagt Nauhauser. Möglich ist, dass Kunden das Depot gekündigt oder damit gedroht wird.
3. Was passiert bei einer Kündigung?
Kunden sollten sich nach einem anderen Anbieter umsehen. "Das kann Ihnen sogar finanzielle Vorteile bringen", erklärt Nauhauser. Denn Direktbanken bieten meist ein entgeltfreies Depot. "Der Depotwechsel kann auch dazu genutzt werden, um durch Vertriebsvergütungen überteuerte Produkte gegen günstigere auszutauschen", ergänzt der Finanzexperte. Einige Kreditinstitute, Vermögensverwalter und auch Honorarberater erstatten die Vertriebsvergütungen vollständig. Sie lassen sich ihre Beratung stattdessen direkt vom Kunden bezahlen.
4. Was passiert, wenn ich keinen Widerspruch einlege?
Wer nichts unternimmt, akzeptiert die Änderung. Damit verzichten Betroffene aber auf alle Provisionen auch in der Zukunft. In diesem Fall sollten Kunden nach Ansicht der Verbraucherschützer zumindest darauf hinwirken, dass die Höhe der Zuwendungen am Ende jeder Beratung in Euro ausgewiesen wird und dass sie einen jährlichen Bericht bekommen über die Bestandsprovisionen.