Viele Banken akzeptieren allgemeine Vollmachten nicht
Stand: 02.09.2014
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Berlin. Mit Hilfe von Vorsorgevollmachten können Personen vorab festlegen, wer für sie die Entscheidungen trifft, wenn sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Doch gerade in finanziellen Belangen reichen Vorsorgevollmachten oft nicht aus.
Denn viele Geldinstitute beispielsweise weigern sich, allgemeine und umfassende Vorsorgevollmachten zu akzeptieren, die auch den Zugriff auf das Bankkonto regeln. Darauf weist die Stiftung Warentest in Berlin hin.
Wer sichergehen will, dass es im Ernstfall nicht zu Problemen kommt, sollte daher mit seiner Bank klären, ob die allgemeine Vorsorgevollmacht akzeptiert wird. Falls nicht, sollten Verbraucher zusätzlich eine Bankvollmacht ausstellen - am besten persönlich in der Filiale.
Ein zusätzlicher Kontobevollmächtigter als Kontrollinstanz
Wichtig zu beachten: Der Vollmachtgeber sollte genau überlegen, welche Rechte er der Vertrauensperson übertragen möchte. Eine unbeschränkte Kontovollmacht berechtigt den Bevollmächtigten uneingeschränkt auf das Konto zuzugreifen. Hierbei ist er flexibel, kann aber möglicherweise auch den Dispokredit voll ausschöpfen. Um Missbrauch zu vermeiden, kann die Bankvollmacht beschränkt werden. So kann etwa festgelegt werden, dass nur bis zu einer bestimmten Summe Geld abgehoben werden darf.
Eine andere Möglichkeit: Es kann zusätzlich ein Kontobevollmächtigter benannt werden. Dies kann zum Beispiel ein Anwalt sein, der dann darüber wacht, dass der eigentliche Bevollmächtigte im Sinne des Vollmachtgebers handelt. Festgelegt werden kann auch, dass für bestimmte Aufgaben die Zustimmung des Kontobevollmächtigten eingeholt werden muss. Sollte der Bevollmächtigte nicht im Sinne des Vollmachtgebers handeln, kann der Kontobevollmächtigte die Vollmacht widerrufen.